Haushaltshilfe nach der Entbindung


Haushaltshilfe für frisch gebackene Eltern

 

Es steht Ihnen nach der Entbindung eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung brauchen. 

 

Beispiele dafür sind:

  • Verordnung zur Bettruhe vom Arzt
  • Krankenhausaufenthalt
  • Geburtsverletzungen
  • Krankheit des Kindes
  • chronische Erkrankung der Mutter

 

Sie haben so lange Anspruch auf diese Hilfe, wie der Arzt Ihnen die Notwendigkeit bestätigt. Bei einer Unterstützung während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung fällt die gesetzliche Zuzahlung weg und die Haushaltshilfe wird komplett von der Krankenkasse übernommen.

 

Haushaltshilfe Haushaltshilfe

 


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

Haushaltshilfe

 


 

Haushaltshilfe

 

 

Wir beraten Sie kostenlos

Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.

 

kostenloser Rückruf                    02528-9296881 

 


Da müssen Sie hin:


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