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Persönlich & kostenfrei beraten lassen

Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung? Rufen Sie uns einfach zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser freundliches Team von Haushaltshilfe24 ist für Sie da - unverbindlich, kostenlos und ganz persönlich.

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Vanessa Mayer Ihre Ansprechpartnerin

Haushaltshilfe


 

Haushaltshilfe –

Unterstützung für ein sauberes Zuhause

Ein gepflegter Haushalt sorgt für Lebensqualität. Doch nicht jeder ist in der Lage, alle Aufgaben im Haushalt selbst zu übernehmen. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, im Alter oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Haushaltshilfe eine große Erleichterung sein. Auch Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende greifen zunehmend auf diese Form der Unterstützung zurück.

Haushaltshilfe


Reinigung der Wohnräume

Saugen, Wischen, Staubwischen, Badreinigung – alles, was für eine hygienische Umgebung nötig ist.

Wäschepflege

Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen von Kleidung und Bettwäsche.

Küchenarbeiten

Spülen, Kühlschrank säubern, leichte Essensvorbereitung, Müllentsorgung.

Organisation

Aufräumen, Einkäufe sortieren, Vorräte checken, kleinere Besorgungen erledigen.


Besonders wichtig:

Eine Haushaltshilfe kann nicht nur privat, sondern auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden – etwa bei einer Schwangerschaft, nach einer Operation oder bei ärztlich attestierter Überforderung. Mit einem Pflegegrad beteiligt sich zusätzlich die Pflegekasse. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, Organisation und Auswahl einer geeigneten Hilfe – individuell und zuverlässig.


Haushaltshilfe:
Unterstützung im Alltag leicht gemacht

Eine Haushaltshilfe ist für viele Familien, Senioren oder Alleinlebende eine große Entlastung im Alltag. Sie übernimmt typische Aufgaben im Haushalt wie Putzen, Kochen, Einkaufen oder Wäschewaschen – ganz nach individuellem Bedarf. Wer beruflich stark eingebunden ist, körperlich eingeschränkt ist oder einfach Hilfe im Haushalt braucht, profitiert von einer verlässlichen Unterstützung.

 

Viele Menschen fragen sich: Wann habe ich eigentlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe? In bestimmten Lebenslagen kann die Hilfe sogar ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden – etwa bei Krankheit, nach einer Operation, während einer Schwangerschaft oder wenn ein Elternteil ausfällt. Auch im Rahmen der Pflege­ver­si­che­rung kann eine Haushaltshilfe beantragt werden, insbesondere wenn ein Pflegegrad vorliegt. Voraussetzung ist oft eine ärztliche Bescheinigung oder ein Pflegegutachten.

 

Wer keine medizinische Verordnung hat, kann die Kosten einer Haushaltshilfe privat tragen – was viele auch tun. Die Preise variieren je nach Region, Anbieter und Aufgabenumfang. In der Regel liegen die Kosten zwischen 25 und 45 Euro pro Stunde, bei spezialisierten Agenturen oder professionellen Vermittlungen können es auch mehr sein. Wichtig zu wissen: Privat beauftragte Haushaltshilfen, die als Minijob angemeldet sind, können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der jährlichen Ausgaben (max. 4.000 Euro) können von der Einkommensteuer abgezogen werden – ein echter finanzieller Vorteil.



Aber worauf sollte man bei der Auswahl einer Haushaltshilfe achten?

Neben der Zuverlässigkeit sind vor allem Erfahrung, Freundlichkeit und Vertrauenswürdigkeit wichtig. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt seriöse Online-Plattformen oder Vermittlungsagenturen, die Haushaltshilfen sorgfältig prüfen. Auf Plattformen wie haushaltshilfe24.net können Suchende gezielt nach Kräften in ihrer Nähe suchen und direkt Kontakt aufnehmen. Empfehlenswert ist es, vor dem Start ein persönliches Gespräch zu führen und die gewünschten Aufgaben klar abzusprechen.

 

Typische Leistungen einer Haushaltshilfe sind:

  • Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche putzen)

  • Wäsche waschen, aufhängen, bügeln

  • Einkaufen von Lebensmitteln und Haushaltsbedarf

  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten

  • Unterstützung bei Terminen oder Arztbesuchen

  • Betreuung von Kindern oder älteren Angehörigen

 

Einige Haushaltshilfen bringen sogar pflegerische Grundkenntnisse mit und können bei Bedarf noch umfassender unterstützen – etwa bei Senioren oder Menschen mit Handicap. In diesen Fällen ist auch eine Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst möglich.

 

Wer eine regelmäßige Entlastung sucht, kann die Einsätze flexibel planen: Ob wöchentlich, zweimal im Monat oder täglich – viele Helferinnen und Helfer sind anpassungsfähig. Besonders beliebt ist die wöchentliche Hilfe für 2–4 Stunden, um die Grundreinigung zu sichern und kleine Aufgaben abzunehmen.

 

Für manche ist auch die Frage wichtig: Gibt es kostenlose Haushaltshilfen?

Tatsächlich bieten manche Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder Kommunen bei Bedürftigkeit oder Pflegegrad eine kostenfreie oder sehr günstige Unterstützung an. Auch Familien mit geringem Einkommen oder in Notlagen (z. B. Alleinerziehende nach Krankheit) können beim Sozialamt oder über Stiftungen Hilfe beantragen. Zudem gibt es Zuschüsse über die Pflege­ver­si­che­rung (z. B. für Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI), die ebenfalls für haushaltsnahe Dienste genutzt werden können.


Experten-Tipp

 

"Nehmen Sie eine Haushaltshilfe frühzeitig in Anspruch – bevor Sie sich dauerhaft überlastet fühlen. So vermeiden Sie gesundheitliche Risiken und entlasten Ihre Angehörigen nachhaltig. Klären Sie zudem im Vorfeld genau, welche Aufgaben die Haushaltshilfe übernehmen soll, damit Sie gezielt Unterstützung erhalten und Kosten transparent bleiben. Eine klare Absprache sorgt für mehr Zufriedenheit auf beiden Seiten."

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


 

Entlastungsbetrag

 

 

 

Entlastungsbetrag

Mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten Pflegebedürftige monatlich bis zu 125 Euro für Alltagshilfen und Unterstützung im Haushalt.

Jetzt informieren!


 

 

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen – bis zu 1.612 Euro jährlich übernimmt die Pflegekasse.

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 Verhinderungspflege


 

Pflegegrad 1 & 2

 

 

 

Pflegegrad 1 & 2

Schon ab Pflegegrad 1 oder 2 stehen Betroffenen wertvolle Leistungen wie Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel zu.

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ärztliche Bescheinigung

Mit einer ärztlichen Bescheinigung können Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen – etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer OP.

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 ärztliche Bescheinigung


 

Haushaltshilfe Schwangerschaft Geburt

 

 

Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder nach der Geburt

Eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach der Geburt kann von der Krankenkasse bezahlt werden – für mehr Entlastung im Familienalltag.

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Haushaltshilfe nach einem Unfall

Nach einem Unfall übernimmt die Krankenkasse häufig die Kosten für eine Haushaltshilfe, um den Alltag trotz körperlicher Einschränkungen zu bewältigen.

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 Haushaltshilfe Unfall


 

Haushaltshilfe Operation

 

 

 

Haushaltshilfe nach Operation

Nach einer Operation steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe auf Rezept zu – wir unterstützen Sie bei Antrag und Umsetzung.

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Haushaltshilfe während einer Krankheit

Wenn Sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht selbst führen können, hilft eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe – schnell und unbürokratisch.

Jetzt informieren!

 

 Haushaltshilfe Krankheit


Pflegeleistungen 2025

 

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

       

Pflegegeld

347 €

599 €

800 €

990 €

       

Pflegesachleistung (Pflegedienst)

796 €

1.497 €

1.859 €

2.299 €

       

Entlastungsbetrag

131 €

131 €

131 €

131 €

131 €

       

Verhinderungspflege

1.685 €

1.685 €

1.685 €

1.685 €

       

Kurzzeitpflege

1.854 €

1.854 €

1.854 €

1.854 €

       

Tages-/Nachtpflege

721 €

1.357 €

1.685 €

2.085 €

       

Gemeinsames Budget ab 1. Juli 2025

3.539 €*

3.539 €*

3 .539 €*

3.539 €*

       

Wohnumfeldverbesserung

4.180 € einmalig

4.180 €

4.180 €

4.180 €

4.180 €

       

 

* Anmerkung: ab dem 1. Juli 2025 gibt es ein flexibles Jahresbudget von 3 539 € für Verhinderung- und Kurzzeitpflege statt getrennten Budgets // Quelle: eigene Recherche


Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten

 

In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie konkret benötigen – und stellen ein passgenaues Angebot zusammen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Jetzt anrufen!


Wichtig zu wissen!

Scheuen Sie sich nicht, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Unterstützung brauchen. Eine dauerhafte Überforderung im Alltag kann zu Stürzen führen und Ihren Gesundheitszustand verschlechtern.


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

Haushaltshilfe

 


 

 

Haushaltshilfe

 

 

Wir beraten Sie kostenlos

Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.

 

kostenloser Rückruf                    02528-9296881 

 


Häufige Fragen

Wer kann eine Haushaltshilfe nutzen?

Beispielsweise Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, kranke Per­sonen, frisch Entbundene nach einer Geburt oder Menschen nach einem OP – sofern keine andere im Haushalt lebende Person den Alltag stemmen kann.

Was übernimmt die Haushaltshilfe?

Typische Aufgaben sind: Putzen, Wäschepflege, Einkäufe erledigen, Mahlzeiten zubereiten, Botengänge – oft sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich.

Wo kommt die Hilfe zum Einsatz?

Direkt bei Ihnen zuhause (Wohnung oder Haus, ggf. auch Gartenbereich). Voraussetzung: Anbieter muss zugelassen sein, damit Kasse zahlt – diese Zulassungen sind meist bundesländerabhängig .

Wann kann man sie in Anspruch nehmen?

  • Bei akuten Krank­hei­ten oder nach Operationen: bis zu 4 Wochen (bzw. 26 Wochen bei Kindern unter 12) 

  • Bei Pflegegrad ≥1 dauerhaft, bis Entlastungsbetrag/andere Budgets aufgebraucht sind

Warum lohnt sich die Haushaltshilfe?

  • Entlastung des Alltags, mehr Zeit für Erholung

  • Nutzung von Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und weiteren Leistungen der Pflegekasse

  • Entlastung für pflegende Angehörige und mehr Lebensqualität im Alltag

 

 


Da müssen Sie hin:


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