Saugen, Wischen, Staubwischen, Badreinigung – alles, was für eine hygienische Umgebung nötig ist.
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Haushaltshilfe –Unterstützung für ein sauberes ZuhauseEin gepflegter Haushalt sorgt für Lebensqualität. Doch nicht jeder ist in der Lage, alle Aufgaben im Haushalt selbst zu übernehmen. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, im Alter oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Haushaltshilfe eine große Erleichterung sein. Auch Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende greifen zunehmend auf diese Form der Unterstützung zurück. |
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Saugen, Wischen, Staubwischen, Badreinigung – alles, was für eine hygienische Umgebung nötig ist.
Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen von Kleidung und Bettwäsche.
Spülen, Kühlschrank säubern, leichte Essensvorbereitung, Müllentsorgung.
Aufräumen, Einkäufe sortieren, Vorräte checken, kleinere Besorgungen erledigen.
Besonders wichtig:
Eine Haushaltshilfe kann nicht nur privat, sondern auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden – etwa bei einer Schwangerschaft, nach einer Operation oder bei ärztlich attestierter Überforderung. Mit einem Pflegegrad beteiligt sich zusätzlich die Pflegekasse. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, Organisation und Auswahl einer geeigneten Hilfe – individuell und zuverlässig.
Eine Haushaltshilfe ist für viele Familien, Senioren oder Alleinlebende eine große Entlastung im Alltag. Sie übernimmt typische Aufgaben im Haushalt wie Putzen, Kochen, Einkaufen oder Wäschewaschen – ganz nach individuellem Bedarf. Wer beruflich stark eingebunden ist, körperlich eingeschränkt ist oder einfach Hilfe im Haushalt braucht, profitiert von einer verlässlichen Unterstützung.
Viele Menschen fragen sich: Wann habe ich eigentlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe? In bestimmten Lebenslagen kann die Hilfe sogar ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden – etwa bei Krankheit, nach einer Operation, während einer Schwangerschaft oder wenn ein Elternteil ausfällt. Auch im Rahmen der Pflegeversicherung kann eine Haushaltshilfe beantragt werden, insbesondere wenn ein Pflegegrad vorliegt. Voraussetzung ist oft eine ärztliche Bescheinigung oder ein Pflegegutachten.
Wer keine medizinische Verordnung hat, kann die Kosten einer Haushaltshilfe privat tragen – was viele auch tun. Die Preise variieren je nach Region, Anbieter und Aufgabenumfang. In der Regel liegen die Kosten zwischen 25 und 45 Euro pro Stunde, bei spezialisierten Agenturen oder professionellen Vermittlungen können es auch mehr sein. Wichtig zu wissen: Privat beauftragte Haushaltshilfen, die als Minijob angemeldet sind, können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der jährlichen Ausgaben (max. 4.000 Euro) können von der Einkommensteuer abgezogen werden – ein echter finanzieller Vorteil.
Neben der Zuverlässigkeit sind vor allem Erfahrung, Freundlichkeit und Vertrauenswürdigkeit wichtig. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt seriöse Online-Plattformen oder Vermittlungsagenturen, die Haushaltshilfen sorgfältig prüfen. Auf Plattformen wie haushaltshilfe24.net können Suchende gezielt nach Kräften in ihrer Nähe suchen und direkt Kontakt aufnehmen. Empfehlenswert ist es, vor dem Start ein persönliches Gespräch zu führen und die gewünschten Aufgaben klar abzusprechen.
Typische Leistungen einer Haushaltshilfe sind:
Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche putzen)
Wäsche waschen, aufhängen, bügeln
Einkaufen von Lebensmitteln und Haushaltsbedarf
Zubereitung einfacher Mahlzeiten
Unterstützung bei Terminen oder Arztbesuchen
Betreuung von Kindern oder älteren Angehörigen
Einige Haushaltshilfen bringen sogar pflegerische Grundkenntnisse mit und können bei Bedarf noch umfassender unterstützen – etwa bei Senioren oder Menschen mit Handicap. In diesen Fällen ist auch eine Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst möglich.
Wer eine regelmäßige Entlastung sucht, kann die Einsätze flexibel planen: Ob wöchentlich, zweimal im Monat oder täglich – viele Helferinnen und Helfer sind anpassungsfähig. Besonders beliebt ist die wöchentliche Hilfe für 2–4 Stunden, um die Grundreinigung zu sichern und kleine Aufgaben abzunehmen.
Tatsächlich bieten manche Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder Kommunen bei Bedürftigkeit oder Pflegegrad eine kostenfreie oder sehr günstige Unterstützung an. Auch Familien mit geringem Einkommen oder in Notlagen (z. B. Alleinerziehende nach Krankheit) können beim Sozialamt oder über Stiftungen Hilfe beantragen. Zudem gibt es Zuschüsse über die Pflegeversicherung (z. B. für Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI), die ebenfalls für haushaltsnahe Dienste genutzt werden können.
"Nehmen Sie eine Haushaltshilfe frühzeitig in Anspruch – bevor Sie sich dauerhaft überlastet fühlen. So vermeiden Sie gesundheitliche Risiken und entlasten Ihre Angehörigen nachhaltig. Klären Sie zudem im Vorfeld genau, welche Aufgaben die Haushaltshilfe übernehmen soll, damit Sie gezielt Unterstützung erhalten und Kosten transparent bleiben. Eine klare Absprache sorgt für mehr Zufriedenheit auf beiden Seiten."
Tanja Weischenberg - Teamleitung -
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EntlastungsbetragMit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten Pflegebedürftige monatlich bis zu 125 Euro für Alltagshilfen und Unterstützung im Haushalt. |
VerhinderungspflegeDie Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen – bis zu 1.612 Euro jährlich übernimmt die Pflegekasse. |
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Pflegegrad 1 & 2Schon ab Pflegegrad 1 oder 2 stehen Betroffenen wertvolle Leistungen wie Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel zu. |
ärztliche BescheinigungMit einer ärztlichen Bescheinigung können Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen – etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer OP. |
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Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder nach der GeburtEine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach der Geburt kann von der Krankenkasse bezahlt werden – für mehr Entlastung im Familienalltag. |
Haushaltshilfe nach einem UnfallNach einem Unfall übernimmt die Krankenkasse häufig die Kosten für eine Haushaltshilfe, um den Alltag trotz körperlicher Einschränkungen zu bewältigen. |
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Haushaltshilfe nach OperationNach einer Operation steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe auf Rezept zu – wir unterstützen Sie bei Antrag und Umsetzung. |
Haushaltshilfe während einer KrankheitWenn Sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht selbst führen können, hilft eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe – schnell und unbürokratisch. |
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Leistung |
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
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Pflegegeld |
– |
347 € |
599 € |
800 € |
990 € |
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Pflegesachleistung (Pflegedienst) |
– |
796 € |
1.497 € |
1.859 € |
2.299 € |
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Entlastungsbetrag |
131 € |
131 € |
131 € |
131 € |
131 € |
||||
Verhinderungspflege |
– |
1.685 € |
1.685 € |
1.685 € |
1.685 € |
||||
Kurzzeitpflege |
– |
1.854 € |
1.854 € |
1.854 € |
1.854 € |
||||
Tages-/Nachtpflege |
– |
721 € |
1.357 € |
1.685 € |
2.085 € |
||||
Gemeinsames Budget ab 1. Juli 2025 |
– |
3.539 €* |
3.539 €* |
3 .539 €* |
3.539 €* |
||||
Wohnumfeldverbesserung |
4.180 € einmalig |
4.180 € |
4.180 € |
4.180 € |
4.180 € |
* Anmerkung: ab dem 1. Juli 2025 gibt es ein flexibles Jahresbudget von 3 539 € für Verhinderung- und Kurzzeitpflege statt getrennten Budgets // Quelle: eigene Recherche
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie konkret benötigen – und stellen ein passgenaues Angebot zusammen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wichtig zu wissen!
Scheuen Sie sich nicht, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Unterstützung brauchen. Eine dauerhafte Überforderung im Alltag kann zu Stürzen führen und Ihren Gesundheitszustand verschlechtern.
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
kostenloser Rückruf 02528-9296881
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Beispielsweise Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, kranke Personen, frisch Entbundene nach einer Geburt oder Menschen nach einem OP – sofern keine andere im Haushalt lebende Person den Alltag stemmen kann.
Typische Aufgaben sind: Putzen, Wäschepflege, Einkäufe erledigen, Mahlzeiten zubereiten, Botengänge – oft sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich.
Direkt bei Ihnen zuhause (Wohnung oder Haus, ggf. auch Gartenbereich). Voraussetzung: Anbieter muss zugelassen sein, damit Kasse zahlt – diese Zulassungen sind meist bundesländerabhängig .
Bei akuten Krankheiten oder nach Operationen: bis zu 4 Wochen (bzw. 26 Wochen bei Kindern unter 12)
Bei Pflegegrad ≥1 dauerhaft, bis Entlastungsbetrag/andere Budgets aufgebraucht sind
Entlastung des Alltags, mehr Zeit für Erholung
Nutzung von Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und weiteren Leistungen der Pflegekasse
Entlastung für pflegende Angehörige und mehr Lebensqualität im Alltag