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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1


 

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 – so geht’s

 

 

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

 

Haushaltshilfe


Das Wichtigste in Kürze

  • Per­sonen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich.
  • Eine Haushaltshilfe kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
  • Auch Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel und kostenlose Pflegeberatung stehen zur Verfügung.
  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Warum ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wichtig?

Warum ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wichtig?

Auch wenn Pflegegrad 1 keine pflegerischen Hauptleistungen wie Pflegegeld umfasst, bietet der Entlastungsbetrag eine echte Entlastung im Alltag. Er kann helfen, länger selbstständig zu leben und Angehörige zu entlasten.

Kann ich Entlastungsbetrag und andere Leistungen kombinieren?

Kann ich Entlastungsbetrag und andere Leistungen kombinieren?

Ja! Besonders sinnvoll ist die Kombination mit Pflegehilfsmitteln oder Zuschüssen für Wohnraumanpassung.


Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Wer den Pflegegrad 1 hat, gilt als nur leicht in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt – und genau deshalb werden oft viele Leistungen nicht beantragt. Dabei ist die Pflegegrad 1 Haushaltshilfe eine der wichtigsten Möglichkeiten, um trotz kleinerer Einschränkungen den Alltag angenehm zu gestalten. Die Pflege­ver­si­che­rung stellt hierfür monatlich 125 € über den Entlastungsbetrag bereit. Damit kann zum Beispiel eine Hilfe im Haushalt beauftragt werden, die beim Putzen, Waschen, Bügeln oder Einkaufen unterstützt. Wichtig ist, dass diese Unterstützung von einem anerkannten Dienstleister kommt, da nur dann die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Wer frühzeitig eine passende Haushaltshilfe organisiert, kann sicherstellen, dass diese Leistung nicht ungenutzt verfällt und dauerhaft Entlastung bringt.


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


 

Vorteile

 

Nachteile

 

✅ Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 €

❌ Kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

✅ Keine Eigenbeteiligung erforderlich ❌ Entlastungsbetrag nur für anerkannte Anbieter nutzbar
✅ Flexible Nutzung für anerkannte Haushaltshilfen ❌ Nicht genutzte Beträge verfallen nach Fristablauf
✅ Kombination mit anderen Unterstützungsleistungen möglich  

Experten-Tipp

 

"💡Nutzen Sie den Entlastungsbetrag frühzeitig! Wer die Beträge nicht verwendet, verschenkt wertvolle Unterstützung. Eine Haushaltshilfe kann regelmäßig oder flexibel gebucht werden – je nach individuellem Bedarf."

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


Praxisbeispiele – So wird der Entlastungsbetrag Haushaltshilfe genutzt

Beispiel 

 Frau Sommer (67) lebt allein und hat beginnende Arthrose. Sie nutzt den Entlastungsbetrag, um einmal pro Woche eine Haushaltshilfe zu engagieren, die ihre Wohnung reinigt und den Wocheneinkauf übernimmt. So kann sie länger selbstständig zu Hause leben, ohne dass Angehörige regelmäßig einspringen müssen.


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

Haushaltshilfe

 


 

 

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Wir beraten Sie kostenlos

Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.

 

Jetzt in 3 Schritten anfragen!                    02528-9296881 


FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

 Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Pflegepersonal nutzen?

Nein, der Entlastungsbetrag ist nur für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote vorgesehen.

Kann ich den Betrag ansparen?

Ja, nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

 Muss ich die Haushaltshilfe selbst finden?

Nein, wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung einer anerkannten Haushaltshilfe.


Fazit – Pflegegrad 1 sinnvoll für Haushaltshilfe nutzen

 

Auch wenn Pflegegrad 1 keine direkten Pflegegeldzahlungen vorsieht, lohnt es sich, die vorhandenen Leistungen aktiv zu nutzen. Besonders der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich bietet eine wertvolle Möglichkeit, sich eine anerkannte Haushaltshilfe zu leisten. Diese Unterstützung hilft nicht nur dabei, den Alltag zu erleichtern, sondern entlastet auch Angehörige spürbar. Wer die Pflegegrad 1 Haushaltshilfe frühzeitig organisiert, profitiert langfristig von mehr Selbstständigkeit, weniger Belastung und einem besseren Lebensgefühl. Wichtig ist, die Beträge nicht verfallen zu lassen und die Hilfe regelmäßig in Anspruch zu nehmen. So wird auch bei einem niedrigen Pflegegrad eine solide Grundlage für eine sichere und komfortable Alltagsgestaltung geschaffen.


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von Tanja – zuletzt aktualisiert am 6.8.2025

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