Auch wenn Pflegegrad 1 keine pflegerischen Hauptleistungen wie Pflegegeld umfasst, bietet der Entlastungsbetrag eine echte Entlastung im Alltag. Er kann helfen, länger selbstständig zu leben und Angehörige zu entlasten.
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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 – so geht’s
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Auch wenn Pflegegrad 1 keine pflegerischen Hauptleistungen wie Pflegegeld umfasst, bietet der Entlastungsbetrag eine echte Entlastung im Alltag. Er kann helfen, länger selbstständig zu leben und Angehörige zu entlasten.
Ja! Besonders sinnvoll ist die Kombination mit Pflegehilfsmitteln oder Zuschüssen für Wohnraumanpassung.
Wer den Pflegegrad 1 hat, gilt als nur leicht in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt – und genau deshalb werden oft viele Leistungen nicht beantragt. Dabei ist die Pflegegrad 1 Haushaltshilfe eine der wichtigsten Möglichkeiten, um trotz kleinerer Einschränkungen den Alltag angenehm zu gestalten. Die Pflegeversicherung stellt hierfür monatlich 125 € über den Entlastungsbetrag bereit. Damit kann zum Beispiel eine Hilfe im Haushalt beauftragt werden, die beim Putzen, Waschen, Bügeln oder Einkaufen unterstützt. Wichtig ist, dass diese Unterstützung von einem anerkannten Dienstleister kommt, da nur dann die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Wer frühzeitig eine passende Haushaltshilfe organisiert, kann sicherstellen, dass diese Leistung nicht ungenutzt verfällt und dauerhaft Entlastung bringt.
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
Vorteile
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Nachteile
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✅ Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € |
❌ Kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 |
✅ Keine Eigenbeteiligung erforderlich | ❌ Entlastungsbetrag nur für anerkannte Anbieter nutzbar |
✅ Flexible Nutzung für anerkannte Haushaltshilfen | ❌ Nicht genutzte Beträge verfallen nach Fristablauf |
✅ Kombination mit anderen Unterstützungsleistungen möglich |
"💡Nutzen Sie den Entlastungsbetrag frühzeitig! Wer die Beträge nicht verwendet, verschenkt wertvolle Unterstützung. Eine Haushaltshilfe kann regelmäßig oder flexibel gebucht werden – je nach individuellem Bedarf."
Tanja Weischenberg - Teamleitung -
Frau Sommer (67) lebt allein und hat beginnende Arthrose. Sie nutzt den Entlastungsbetrag, um einmal pro Woche eine Haushaltshilfe zu engagieren, die ihre Wohnung reinigt und den Wocheneinkauf übernimmt. So kann sie länger selbstständig zu Hause leben, ohne dass Angehörige regelmäßig einspringen müssen.
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
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Nein, der Entlastungsbetrag ist nur für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote vorgesehen.
Ja, nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Nein, wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung einer anerkannten Haushaltshilfe.
Auch wenn Pflegegrad 1 keine direkten Pflegegeldzahlungen vorsieht, lohnt es sich, die vorhandenen Leistungen aktiv zu nutzen. Besonders der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich bietet eine wertvolle Möglichkeit, sich eine anerkannte Haushaltshilfe zu leisten. Diese Unterstützung hilft nicht nur dabei, den Alltag zu erleichtern, sondern entlastet auch Angehörige spürbar. Wer die Pflegegrad 1 Haushaltshilfe frühzeitig organisiert, profitiert langfristig von mehr Selbstständigkeit, weniger Belastung und einem besseren Lebensgefühl. Wichtig ist, die Beträge nicht verfallen zu lassen und die Hilfe regelmäßig in Anspruch zu nehmen. So wird auch bei einem niedrigen Pflegegrad eine solide Grundlage für eine sichere und komfortable Alltagsgestaltung geschaffen.