Saugen, Wischen, Staubwischen, Badreinigung – alles, was für eine hygienische Umgebung nötig ist.
Haushaltshilfe –Unterstützung für ein sauberes ZuhauseEin gepflegter Haushalt sorgt für Lebensqualität. Doch nicht jeder ist in der Lage, alle Aufgaben im Haushalt selbst zu übernehmen. Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, im Alter oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Haushaltshilfe eine große Erleichterung sein. Auch Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende greifen zunehmend auf diese Form der Unterstützung zurück. |
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Saugen, Wischen, Staubwischen, Badreinigung – alles, was für eine hygienische Umgebung nötig ist.
Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen von Kleidung und Bettwäsche.
Spülen, Kühlschrank säubern, leichte Essensvorbereitung, Müllentsorgung.
Aufräumen, Einkäufe sortieren, Vorräte checken, kleinere Besorgungen erledigen.
Besonders wichtig: Eine Haushaltshilfe kann nicht nur privat, sondern auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden – etwa bei einer Schwangerschaft, nach einer Operation oder bei ärztlich attestierter Überforderung. Mit einem Pflegegrad beteiligt sich zusätzlich die Pflegekasse. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, Organisation und Auswahl einer geeigneten Hilfe – individuell und zuverlässig.
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EntlastungsbetragMit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten Pflegebedürftige monatlich bis zu 125 Euro für Alltagshilfen und Unterstützung im Haushalt. |
VerhinderungspflegeDie Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen – bis zu 1.612 Euro jährlich übernimmt die Pflegekasse. |
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Pflegegrad 1 & 2Schon ab Pflegegrad 1 oder 2 stehen Betroffenen wertvolle Leistungen wie Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel zu. |
ärztliche BescheinigungMit einer ärztlichen Bescheinigung können Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen – etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer OP. |
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Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder nach der GeburtEine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach der Geburt kann von der Krankenkasse bezahlt werden – für mehr Entlastung im Familienalltag. |
Haushaltshilfe nach einem UnfallNach einem Unfall übernimmt die Krankenkasse häufig die Kosten für eine Haushaltshilfe, um den Alltag trotz körperlicher Einschränkungen zu bewältigen. |
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Haushaltshilfe nach OperationNach einer Operation steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe auf Rezept zu – wir unterstützen Sie bei Antrag und Umsetzung. |
Haushaltshilfe während einer KrankheitWenn Sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht selbst führen können, hilft eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe – schnell und unbürokratisch. |
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In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie konkret benötigen – und stellen ein passgenaues Angebot zusammen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
kostenloser Rückruf 02528-9296881
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