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Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege


1.612 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe

Die Verhinderungspflege bekommen alle, die mindestens in Pflegegrad 2 erhalten haben. Dieser Betrag liegt bei 1.612 € im Jahr, zusätzlich kann die Hälfte der Kurzzeitpflege (806 €) für Verhinderungspflege genutzt werden.  Lassen Sie sich im Alltag helfen, gern beraten wir Sie hierzu.

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Haushaltshilfe


Was ist die Verhinderungspflege?

 

Wenn die Pflegepersonen verhindert sind, kann eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen. Hier spricht man von Verhinderungspflege.

Voraussetzungen dafür sind: 

  • die Pflege findet Zuhause statt
  • die Pflegeperson ist verhindert
  • eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Pflege

 

Haushaltshilfe

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege?

Die Pflegeperson ist für eine Übergangszeit nicht verfügbar, wie z. B. durch einen Urlaub, Theaterbesuch, durch Krankheit oder auch durch Rehamaßnahmen. Es muss aber nicht zwingend ein Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege angegeben werden.

 

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • mindestens Pflegegrad 2
  • der Pflegegrad muss mind. 6 Monate bestehen
  • wenn die pflegebedürftige Person nur von einem Pflegedienst betreut wird, können die Angehörigen natürlich keine Ersatzpflege beantragen

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Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

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