Was sind die Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege?
Die Pflegeperson ist für eine Übergangszeit nicht verfügbar, wie z. B. durch einen Urlaub, Theaterbesuch, durch Krankheit oder auch durch Rehamaßnahmen. Es muss aber nicht zwingend ein Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege angegeben werden.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- mindestens Pflegegrad 2
- der Pflegegrad muss mind. 6 Monate bestehen
- wenn die pflegebedürftige Person nur von einem Pflegedienst betreut wird, können die Angehörigen natürlich keine Ersatzpflege beantragen