Die Schulbegleitung überwacht regelmäßig die Blutzuckerwerte des Kindes, führt bei Bedarf Messungen durch und reagiert auf Unter- oder Überzuckerungen, indem sie entsprechende Maßnahmen wie die Gabe von Kohlenhydraten oder Insulin ergreift.
Schulbegleitung –Individuelle Unterstützung im SchulalltagKinder mit seelischer, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung haben ein Recht auf schulische Teilhabe. Eine Schulbegleitung (auch Integrationshilfe genannt) ermöglicht es, dass betroffene Kinder oder Jugendliche am Regelunterricht teilnehmen können – individuell begleitet, gefördert und betreut. |
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Die Schulbegleitung überwacht regelmäßig die Blutzuckerwerte des Kindes, führt bei Bedarf Messungen durch und reagiert auf Unter- oder Überzuckerungen, indem sie entsprechende Maßnahmen wie die Gabe von Kohlenhydraten oder Insulin ergreift.
Sie hilft bei der Berechnung der Kohlenhydrate in den Mahlzeiten und gibt die entsprechenden Insulinmengen in die Pumpe oder den Pen ein.
Während des Sportunterrichts oder bei Ausflügen achtet die Schulbegleitung darauf, dass das Kind sich nicht überanstrengt und die Blutzuckerwerte stabil bleiben.
Sie arbeitet eng mit den Eltern, Lehrkräften und medizinischen Fachkräften zusammen, um eine optimale Betreuung des Kindes zu gewährleisten.
Wichtig ist:
Schulbegleitung wird in der Regel vom Jugendamt oder Sozialamt finanziert.
Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und begleiten Sie bei den nächsten Schritten – von der Antragstellung bis zur Auswahl der passenden Unterstützung.
Die Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes ist eine wichtige Unterstützung, um den Schulalltag trotz gesundheitlicher Einschränkungen sicher und selbstständig zu gestalten. Sie umfasst die Begleitung bei der Blutzuckermessung, Insulingabe und das Management von Unterzuckerungen. Diese Unterstützung ist besonders für Kinder mit Typ-1-Diabetes im Grundschulalter von Bedeutung, da sie oft noch nicht in der Lage sind, ihre Therapie vollständig eigenständig durchzuführen.
Die Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dies gilt insbesondere, wenn die Begleitung als Behandlungssicherungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V ärztlich verordnet wird. Eine Stellungnahme der Schule, dass sie die medizinische Unterstützung nicht leisten kann, ist ebenfalls hilfreich. Neuere Urteile, wie das des Sozialgerichts Darmstadt (Az. S 13 KR 262/23), bestätigen, dass die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, wenn die Begleitung zur Sicherstellung der Insulintherapie notwendig ist.
Eltern sollten den Antrag auf Schulbegleitung frühzeitig stellen, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Benötigte Unterlagen sind unter anderem die ärztliche Verordnung, eine Stellungnahme der Schule und gegebenenfalls ein Gutachten über den Pflegebedarf. Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche durchzusetzen.
Die Schulbegleitung ermöglicht es Kindern mit Diabetes, aktiv am Schulalltag teilzunehmen, ihre Therapieziele zu erreichen und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Sie stellt sicher, dass im Notfall schnell und kompetent reagiert werden kann, was für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder von entscheidender Bedeutung ist.
"Stellen Sie sicher, dass die Schule über die notwendigen Kenntnisse und Ressourcen verfügt, um Ihr Kind sicher zu betreuen. Bitten Sie Ihr Diabetes-Team, die Erziehungs- oder Lehrkräfte zu schulen. Je umfassender diese über die Krankheit und den Umgang mit ihr vertraut sind, desto besser können sie Ihr Kind unterstützen.
Zusätzlich empfiehlt es sich, die Schulbegleitung frühzeitig zu beantragen und alle erforderlichen Unterlagen, wie ärztliche Verordnungen und Stellungnahmen der Schule, bereitzustellen. So können mögliche Verzögerungen vermieden und eine rechtzeitige Unterstützung gewährleistet werden."
Tanja Weischenberg - Teamleitung -
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie konkret benötigen – und stellen ein passgenaues Angebot zusammen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wichtig zu wissen!
Wichtig zu wissen ist, dass die Beantragung einer Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes klare Voraussetzungen und Verfahren erfordert. Eine ärztliche Verordnung zur Behandlungssicherungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V ist notwendig, um die medizinische Notwendigkeit der Begleitung zu bestätigen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Stellungnahme der Schule, die bestätigt, dass die medizinische Unterstützung dort nicht gewährleistet werden kann. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzliche Krankenversicherung, wobei Zuzahlungen entfallen, da das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist. Sollte der Antrag abgelehnt werden, ist es ratsam, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Beantragung der Hilfe
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