Arztbesuche, Friseurbesuche, Fahrten zur Physiotherapie oder Behördengänge werden gemeinsam geplant und durchgeführt.
Alltagshilfe –Unterstützung im täglichen LebenWenn alltägliche Aufgaben zur Herausforderung werden, bietet eine Alltagshilfe wertvolle Unterstützung. Viele Menschen – insbesondere Senioren, Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung – benötigen Hilfe, um ihren Alltag weiterhin selbstbestimmt und würdevoll zu meistern. Eine Alltagshilfe kann genau dort einspringen, wo Angehörige nicht ausreichend unterstützen können oder professionelle Begleitung nötig ist. |
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Arztbesuche, Friseurbesuche, Fahrten zur Physiotherapie oder Behördengänge werden gemeinsam geplant und durchgeführt.
Unterstützung beim Wocheneinkauf, Hilfe beim Tragen von Taschen, Beratung bei der Auswahl geeigneter Produkte.
Kleine Tätigkeiten wie Spülmaschine ein- und ausräumen, Blumen gießen oder einfache Aufräumarbeiten.
Unterstützung beim Sortieren von Post, Ausfüllen von Formularen oder Planen von Terminen.
Gemeinsames Spazierengehen, Vorlesen, Gespräche führen oder kleine Spiele – für mehr Lebensqualität und weniger Einsamkeit.
Alltagshilfen tragen dazu bei, dass Betroffene möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Je nach Pflegegrad kann diese Hilfe sogar durch die Pflegeversicherung finanziert werden – z. B. über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Wir beraten Sie gern zur Antragstellung und zeigen Ihnen passende Alltagshilfen in Ihrer Region.
Wenn wir von einer Haushaltshilfe sprechen, ist damit meist eine Unterstützung im Haushalt gemeint – dazu zählen Putzen, Einkaufen, Wäschepflege, Kochen oder Botengänge. Diese Hilfe wird besonders wichtig, wenn ältere oder kranke Personen diese Aufgaben nicht mehr zuverlässig selbst erledigen können.
Wer hat Anspruch auf eine solche Haushaltshilfe? Grundsätzlich alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, denn sie können monatlich den Entlastungsbetrag nutzen – seit Januar 2025 beträgt dieser 131 Euro – zur Finanzierung von Betreuung oder haushaltsnahen Dienstleistungen . Ab Pflegegrad 2 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ungenutzte Pflegesachleistungen ganz oder teilweise in Alltagshilfe umzuwandeln (bis zu 40 % der Sachleistung) . Auch nach einem Krankenhausaufenthalt können temporäre Haushaltshilfen beantragt werden.
Kosten und Finanzierung sind für viele entscheidend. Stundensätze bei gewerblichen Diensten liegen meist zwischen 25 und 50 € , während private Helfer oft günstiger sind – vereinzelt unter 10 € pro Stunde . Viele Haushalte nutzen aber sogenannte Minijobs (bis 556 €/Monat): Dann gelten pauschale Sozialversicherungs- und Steuerabgaben – Anmeldung ist Pflicht, um Unfallschutz zu gewährleisten . Schwarzarbeit ist weit verbreitet – fast 90 % der Haushaltshilfen arbeiten unangemeldet, was Risiken wie fehlenden Versicherungsschutz birgt .
Ein weiterer wichtiger Vorteil: Steuerliche Absetzbarkeit. Im Rahmen des § 35a EStG lassen sich 20 % der Lohnkosten haushaltsnaher Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen – bis maximal 510 € pro Jahr bei Minijobs, bzw. bis zu 4 000 € für sozialversicherungspflichtige Kräfte . Der Gesamtbonus liegt bei 5 710 € jährlich, wenn Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienste und Mini‑Jobs kombiniert werden . Voraussetzungen sind eine schriftliche Rechnung mit ausgewiesenen Lohnanteilen und unbare Bezahlung .
Zur Anmeldung: Für Minijobs genügt die Anmeldung über die Minijob-Zentrale mit pauschaler Abführung von Steuer und Sozialabgaben. Wichtig ist die Entgegennahme von Unfallversicherungsschutz – andernfalls besteht ein finanzielles Risiko bei einem Arbeitsunfall .
Wo findet man geeignete Helfer? Empfehlungen im Freundes- oder Bekanntenkreis gelten oft als vertrauenswürdig, preislich günstiger und familiär – allerdings ohne Absicherung. Gewerbliche Anbieter bieten geprüfte Kräfte und klare Verträge, kosten aber mehr. Wer privat semiprofessionell hilft („registrierte Privatpersonen“), zahlt meist weniger als 10 €/Std. und kann dennoch über die Pflegekasse abrechnen.
Fazit: Es lohnt sich, Haushaltshilfe frühzeitig und legal in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, melden Sie Helfer korrekt an (Minijob-Verfahren) und sichern Sie sich durch Kompetenzen und Versicherungen ab. Profitieren Sie von klarer Kostenstruktur durch schriftliche Rechnungen – so bleiben Sie finanziell flexibel und rechtlich abgesichert, entlasten sich gesundheitlich und beugen Überforderung vor.
"Wählen Sie eine Haushaltshilfe sorgfältig aus, achten Sie auf eine legale Anmeldung (z. B. Minijob über die Zentrale) und sichern Sie Unfall- sowie Sozialversicherung ab – das schützt beide und ermöglicht steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 20 % der Lohnkosten"
Tanja Weischenberg - Teamleitung -
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EntlastungsbetragMit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten Pflegebedürftige monatlich bis zu 125 Euro für Alltagshilfen und Unterstützung im Haushalt. |
VerhinderungspflegeDie Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen – bis zu 1.612 Euro jährlich übernimmt die Pflegekasse. |
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Pflegegrad 1 & 2Schon ab Pflegegrad 1 oder 2 stehen Betroffenen wertvolle Leistungen wie Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel zu. |
Aspekt |
Zahl / Wert |
Quelle / Anmerkung |
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Anteil 65+ in Gesamtbevölkerung |
22 % (2022) |
Bevölkerungsfortschreibung |
Anzahl Alleinlebende 65+ |
5,9 Mio. (34 % der 65+) |
Statistisches Bundesamt |
Prozent mit Pflegebedarf ab 80 Jahren |
26 % (80–84 J.) / 76 % (90+) |
Statistisches Bundesamt |
Pflegebedürftige insgesamt (SGB XI, Dez 2023) |
4,39 Mio. ambulant |
Bundesgesundheitsministerium |
Private Haushaltshilfen (netto) |
13–15 €/Std. |
Jobruf – private Putzfrauen |
Gewerbliche/Städtische Kosten |
14–29 €/Std. (regional) |
IW Köln, SV Sachsen |
Durchschnittskosten pro Std. |
12–20 €, Anmeldung beeinflusst Preis |
IW Köln |
Monatliche Ausgaben regelmäßiger Haushaltshilfe |
ca. 170 € |
IW Köln |
Steuerliche Absetzbarkeit |
20 % der Arbeitskosten, max. 4 000 €/Jahr |
Wecasa |
Anteil Schwarzarbeit |
ca. 91 % illegal beschäftigt |
IW Köln / WELT |
* Anmerkung: Quelle: eigene Recherche
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie konkret benötigen – und stellen ein passgenaues Angebot zusammen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wichtig zu wissen!
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (Stand 2025), der für qualitätsgesicherte Alltagshilfen wie Haushaltshilfen, Alltagsbegleitungen oder Nachbarschaftshilfen genutzt werden kann . Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss über Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden . Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden .
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
kostenloser Rückruf 02528-9296881
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Eine Alltagshilfe übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Einkaufen, Putzen, Begleitung) und ist bereits ab Pflegegrad 1 für Menschen geeignet, die zuhause unterstützt werden müssen.
Dazu zählen Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen, kleinere Botengänge und Begleitung etwa zu Arztbesuchen.
Mit monatlich 131 € (ab 2025) sind das je nach Stundensatz etwa 3–4 Stunden; ungenutzte Budgets können angespart werden.
Der Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 und deckt bis zu 131 €/Monat; zusätzliche Hilfe kann privat bezahlt oder mit dem Entlastungsbudget kombiniert werden.
Die meisten Anbieter bieten Stammkräfte; bei Krankheit oder Urlaub gibt es in der Regel qualifizierte Vertretung.