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Alltagshilfe


 

Alltagshilfe –

Unterstützung im täglichen Leben

Wenn alltägliche Aufgaben zur Herausforderung werden, bietet eine Alltagshilfe wertvolle Unterstützung. Viele Menschen – insbesondere Senioren, Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung – benötigen Hilfe, um ihren Alltag weiterhin selbstbestimmt und würdevoll zu meistern. Eine Alltagshilfe kann genau dort einspringen, wo Angehörige nicht ausreichend unterstützen können oder professionelle Begleitung nötig ist.


Begleitung zu Terminen

Arztbesuche, Friseurbesuche, Fahrten zur Physiotherapie oder Behördengänge werden gemeinsam geplant und durchgeführt.

Einkaufshilfe

Unterstützung beim Wocheneinkauf, Hilfe beim Tragen von Taschen, Beratung bei der Auswahl geeigneter Produkte.

Hilfe im Haushalt

Kleine Tätigkeiten wie Spülmaschine ein- und ausräumen, Blumen gießen oder einfache Aufräumarbeiten.

Alltägliche Organisation

Unterstützung beim Sortieren von Post, Ausfüllen von Formularen oder Planen von Terminen.

Soziale Begleitung

Gemeinsames Spazierengehen, Vorlesen, Gespräche führen oder kleine Spiele – für mehr Lebensqualität und weniger Einsamkeit.


Alltagshilfen tragen dazu bei, dass Betroffene möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Je nach Pflegegrad kann diese Hilfe sogar durch die Pflege­ver­si­che­rung finanziert werden – z. B. über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Wir beraten Sie gern zur Antragstellung und zeigen Ihnen passende Alltagshilfen in Ihrer Region.


Alltagshilfe:
Unterstützung im Alltag leicht gemacht

Wenn wir von einer Haushaltshilfe sprechen, ist damit meist eine Unterstützung im Haushalt gemeint – dazu zählen Putzen, Einkaufen, Wäschepflege, Kochen oder Botengänge. Diese Hilfe wird besonders wichtig, wenn ältere oder kranke Per­sonen diese Aufgaben nicht mehr zuverlässig selbst erledigen können.

 

Wer hat Anspruch auf eine solche Haushaltshilfe? Grundsätzlich alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, denn sie können monatlich den Entlastungsbetrag nutzen – seit Januar 2025 beträgt dieser 131 Euro – zur Finanzierung von Betreuung oder haushaltsnahen Dienstleistungen  . Ab Pflegegrad 2 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ungenutzte Pflegesachleistungen ganz oder teilweise in Alltagshilfe umzuwandeln (bis zu 40 % der Sachleistung)  . Auch nach einem Krankenhausaufenthalt können temporäre Haushaltshilfen beantragt werden.

 

Kosten und Finanzierung sind für viele entscheidend. Stundensätze bei gewerblichen Diensten liegen meist zwischen 25 und 50 € , während private Helfer oft günstiger sind – vereinzelt unter 10 € pro Stunde  . Viele Haushalte nutzen aber sogenannte Minijobs (bis 556 €/Monat): Dann gelten pauschale Sozialversicherungs- und Steuerabgaben – Anmeldung ist Pflicht, um Unfallschutz zu gewährleisten  . Schwarzarbeit ist weit verbreitet – fast 90 % der Haushaltshilfen arbeiten unangemeldet, was Risiken wie fehlenden Versicherungsschutz birgt  .

 

Ein weiterer wichtiger Vorteil: Steuerliche Absetzbarkeit. Im Rahmen des § 35a EStG lassen sich 20 % der Lohnkosten haushaltsnaher Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen – bis maximal 510 € pro Jahr bei Minijobs, bzw. bis zu 4 000 € für sozialversicherungspflichtige Kräfte  . Der Gesamtbonus liegt bei 5 710 € jährlich, wenn Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienste und Mini‑Jobs kombiniert werden  . Voraussetzungen sind eine schriftliche Rechnung mit ausgewiesenen Lohnanteilen und unbare Bezahlung .



Zur Anmeldung: Für Minijobs genügt die Anmeldung über die Minijob-Zentrale mit pauschaler Abführung von Steuer und Sozialabgaben. Wichtig ist die Entgegennahme von Unfall­ver­si­che­rungsschutz – andernfalls besteht ein finanzielles Risiko bei einem Arbeitsunfall .

 

Wo findet man geeignete Helfer? Empfehlungen im Freundes- oder Bekanntenkreis gelten oft als vertrauenswürdig, preislich günstiger und familiär – allerdings ohne Absicherung. Gewerbliche Anbieter bieten geprüfte Kräfte und klare Verträge, kosten aber mehr. Wer privat semiprofessionell hilft („registrierte Privatpersonen“), zahlt meist weniger als 10 €/Std. und kann dennoch über die Pflegekasse abrechnen.

 

Fazit: Es lohnt sich, Haushaltshilfe frühzeitig und legal in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, melden Sie Helfer korrekt an (Minijob-Verfahren) und sichern Sie sich durch Kompetenzen und Versicherungen ab. Profitieren Sie von klarer Kostenstruktur durch schriftliche Rechnungen – so bleiben Sie finanziell flexibel und rechtlich abgesichert, entlasten sich gesundheitlich und beugen Überforderung vor.


Experten-Tipp

 

"Wählen Sie eine Haushaltshilfe sorgfältig aus, achten Sie auf eine legale Anmeldung (z. B. Minijob über die Zentrale) und sichern Sie Unfall- sowie Sozialversicherung ab – das schützt beide und ermöglicht steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 20 % der Lohnkosten"

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


 

Entlastungsbetrag

 

 

 

Entlastungsbetrag

Mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten Pflegebedürftige monatlich bis zu 125 Euro für Alltagshilfen und Unterstützung im Haushalt.

Jetzt informieren!


 

 

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen – bis zu 1.612 Euro jährlich übernimmt die Pflegekasse.

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 Verhinderungspflege


 

Pflegegrad 1 & 2

 

 

 

Pflegegrad 1 & 2

Schon ab Pflegegrad 1 oder 2 stehen Betroffenen wertvolle Leistungen wie Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel zu.

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Zahlen & Fakten zur Alltagshilfe in Deutschland

 

Aspekt

Zahl / Wert

Quelle / Anmerkung

Anteil 65+ in Gesamtbevölkerung

22 % (2022)

Bevölkerungsfortschreibung 

Anzahl Alleinlebende 65+

5,9 Mio. (34 % der 65+)

Statistisches Bundesamt

Prozent mit Pflegebedarf ab 80 Jahren

26 % (80–84 J.) / 76 % (90+)

Statistisches Bundesamt

Pflegebedürftige insgesamt (SGB XI, Dez 2023)

4,39 Mio. ambulant

Bundesgesundheitsministerium

Private Haushaltshilfen (netto)

13–15 €/Std.

Jobruf – private Putzfrauen

Gewerbliche/Städtische Kosten

14–29 €/Std. (regional)

IW Köln, SV Sachsen

Durchschnittskosten pro Std.

12–20 €, Anmeldung beeinflusst Preis

IW Köln

Monatliche Ausgaben regelmäßiger Haushaltshilfe

ca. 170 €

IW Köln

Steuerliche Absetzbarkeit

20 % der Arbeitskosten, max. 4 000 €/Jahr

Wecasa

Anteil Schwarzarbeit

ca. 91 % illegal beschäftigt

IW Köln / WELT

* Anmerkung: Quelle: eigene Recherche


Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten

In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie konkret benötigen – und stellen ein passgenaues Angebot zusammen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

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Wichtig zu wissen!

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (Stand 2025), der für qualitätsgesicherte Alltagshilfen wie Haushaltshilfen, Alltagsbegleitungen oder Nachbarschaftshilfen genutzt werden kann . Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss über Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden . Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden .


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

Haushaltshilfe

 


 

 

Haushaltshilfe

 

 

Wir beraten Sie kostenlos

Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.

 

kostenloser Rückruf                    02528-9296881 

 


Häufige Fragen

Was ist Alltagshilfe und für wen ist sie geeignet?

Eine Alltagshilfe übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Einkaufen, Putzen, Begleitung) und ist bereits ab Pflegegrad 1 für Menschen geeignet, die zuhause unterstützt werden müssen.

Welche Aufgaben übernehmen Alltagshilfen ?

Dazu zählen Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen, kleinere Botengänge und Begleitung etwa zu Arztbesuchen.

Wieviele Stunden Alltagshilfe bekomme ich mit dem Entlastungsbeitrag?

Mit monatlich 131 € (ab 2025) sind das je nach Stundensatz etwa 3–4 Stunden; ungenutzte Budgets können angespart werden.

Wer trägt die Kosten – und brauche ich einen Pflegegrad?

Der Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 und deckt bis zu 131 €/Monat; zusätzliche Hilfe kann privat bezahlt oder mit dem Entlastungsbudget kombiniert werden.

Kommt immer die gleiche Alltgashilfe oder gibt es Wechsel?

Die meisten Anbieter bieten Stammkräfte; bei Krankheit oder Urlaub gibt es in der Regel qualifizierte Vertretung.

 

 


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