Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 125 €, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er ist zweckgebunden und soll die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen fördern sowie pflegende Angehörige entlasten.
Die Pflegekasse zahlt den Betrag nicht direkt aus, sondern erstattet die Kosten für bestimmte, zugelassene Leistungen. Diese können zum Beispiel sein:
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Unterstützung im Haushalt (Putzen, Kochen, Wäsche)
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Begleitung zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten
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Betreuungsangebote wie Vorlesen, Spaziergänge oder Gesellschaftsspiele
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Unterstützung bei Einkäufen oder Behördenwegen
💡 Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können angespart und in die Folgemonate übertragen werden. Allerdings müssen sie bis spätestens 30. Juni des Folgejahres verwendet werden – sonst verfallen sie.