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Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag


 

1.500 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe

 

Den Entlastungsbetrag bekommen alle, die mindestens Pflegegrad 1 erhalten haben. Dieser Betrag liegt bei 125 € im Monat und kann für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Lassen Sie sich im Alltag helfen, gern beraten wir Sie hierzu!

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Haushaltshilfe


Was ist der Entlastungsbetrag?

Was ist der Entlastungsbetrag?

Wie der Name schon sagt, soll der Entlastungsbetrag von 125 € im Monat Angehörige, die pflegen und helfen, etwas unterstützen und entlasten. Der Betrag kann für Dienstleistungen wie z. B. für Hilfen im Haushalt oder zur Betreuung eingesetzt werden. 

Ab Pflegegrad 1 bekommt man den Entlastungsbetrag, zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung. Ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu den anderen Leistungen aus der Pflege­ver­si­che­rung.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag genutzt werden?

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag soll den Alltag der Angehörigen etwas unterstützen. Ob Hilfe beim Einkaufen, Kinderbetreuung, die Begleitung bei Arztbesuchen oder zum Beispiel Friedhofs-Spaziergänge. Nach Absprache ist vieles möglich.

Hier eine Übersicht der Leistungen:

  • Nachbarschaftshilfe
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (für Pflegeperson & Pflegebedürftigen)

Das Wichtigste in Kürze

 

  • In Münster gibt es zahlreiche Haushaltshilfen, die privat oder über die Krankenkasse finanziert werden können.
  • Per­sonen mit Pflegegrad oder ärztlicher Bescheinigung haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
  • Die Haushaltshilfe kann für Reinigung, Einkäufe, Wäsche, Essenszubereitung und Begleitung zu Terminen genutzt werden.

Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

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