Wie der Name schon sagt, soll der Entlastungsbetrag von 125 € im Monat Angehörige, die pflegen und helfen, etwas unterstützen und entlasten. Der Betrag kann für Dienstleistungen wie z. B. für Hilfen im Haushalt oder zur Betreuung eingesetzt werden.
Ab Pflegegrad 1 bekommt man den Entlastungsbetrag, zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu den anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung.