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Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag


 

Tipps zur Organisation der Betreuung – So gelingt die optimale Unterstützung

 

Eine gut organisierte Betreuung entlastet nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Angehörige. Wer frühzeitig plant, kann die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und insbesondere den Entlastungsbetrag optimal ausschöpfen. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dennoch wird diese Leistung häufig nicht vollständig abgerufen – oft, weil nicht klar ist, wie sie beantragt oder eingesetzt werden kann.

Viele Familien wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder nutzen ihn nicht in vollem Umfang. Das liegt oft daran, dass Informationen unübersichtlich sind, der Antrag als kompliziert empfunden wird oder nicht klar ist, wofür genau der Betrag eingesetzt werden darf. Dabei ist der Entlastungsbetrag eine der flexibelsten Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung – und genau deshalb ein wichtiger Baustein für eine optimale Betreuung.

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Haushaltshilfe


Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gut organisierte Betreuung entlastet Pflegebedürftige und Angehörige.
  • Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag stehen zur Verfügung.
  • Strukturierte Planung erleichtert den Alltag und sichert eine zuverlässige Unterstützung.
  • Der Entlastungsbetrag kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsleistungen genutzt werden.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflege­ver­si­che­rung in Höhe von 125 €, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er ist zweckgebunden und soll die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen fördern sowie pflegende Angehörige entlasten.

Die Pflegekasse zahlt den Betrag nicht direkt aus, sondern erstattet die Kosten für bestimmte, zugelassene Leistungen. Diese können zum Beispiel sein:

  • Unterstützung im Haushalt (Putzen, Kochen, Wäsche)

  • Begleitung zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten

  • Betreuungsangebote wie Vorlesen, Spaziergänge oder Gesellschaftsspiele

  • Unterstützung bei Einkäufen oder Behördenwegen

💡 Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können angespart und in die Folgemonate übertragen werden. Allerdings müssen sie bis spätestens 30. Juni des Folgejahres verwendet werden – sonst verfallen sie.

Warum der Entlastungsbetrag so wichtig ist

Warum der Entlastungsbetrag so wichtig ist

Der Pflegealltag kann für Angehörige körperlich und emotional sehr belastend sein. Viele übernehmen die Betreuung zusätzlich zu Beruf und eigenen Verpflichtungen. Der Entlastungsbetrag ist deshalb ein wichtiges Instrument, um Zeitfenster für Erholung zu schaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Pflegebedürftige gut versorgt ist.

Typische Fragen, die Angehörige stellen, sind zum Beispiel:

  1. Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

    → Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Viele Pflegedienste bieten Unterstützung bei der Antragstellung an.

  2. Wer darf den Entlastungsbetrag abrechnen?

    → Nur zugelassene und anerkannte Anbieter wie Pflegedienste, Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste.

  3. Kann ich den Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?

    → Ja, eine Kombination mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege ist ausdrücklich möglich.

  4. Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen?

    → Nein, der Betrag wird nur gegen Vorlage von Rechnungen oder Quittungen für zugelassene Leistungen erstattet.


 

Vorteile

 

Nachteile

 

✅ Entlastung für pflegende Angehörige

❌ Organisation und Antragstellung können zeitaufwendig sein

✅ Verbesserte Lebensqualität für Pflegebedürftige ❌ Kosten für private, nicht anerkannte Haushaltshilfen werden nicht erstattet
✅ Nutzung von Pflegekassenleistungen wie dem Entlastungsbetrag möglich ❌ Bürokratischer Aufwand bei Abrechnung und Nachweisführung
✅ Flexible Einsatzmöglichkeiten im Alltag  

✅ Möglichkeit der Kombination mit anderen Pflegeleistungen

 

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 – Unterstützung über den Entlastungsbetrag

Wer den Pflegegrad 1 hat, kann vieles im Alltag noch selbst erledigen, benötigt jedoch oft punktuell Unterstützung. Um diese Hilfe zu ermöglichen, stellt die Pflegekasse allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt und darf ausschließlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden. Eine besonders sinnvolle Möglichkeit ist es, diesen Betrag für eine Haushaltshilfe einzusetzen.

 

Eine Haushaltshilfe übernimmt genau die Aufgaben, die im Alltag schwerfallen. Dazu gehören beispielsweise das Putzen und Staubsaugen der Wohnung, das Einkaufen und Erledigen von Besorgungen, das Kochen und Abwaschen sowie das Waschen, Bügeln und Zusammenlegen von Wäsche. Auch das Beziehen der Betten oder kleine Handreichungen im Haushalt gehören dazu. Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1 bedeutet dies eine spürbare Entlastung, da körperlich anstrengende Arbeiten wegfallen und mehr Energie für andere Dinge bleibt.

 

Die Finanzierung über den Entlastungsbetrag ist einfach. In der Regel rechnet der anerkannte Dienstleister die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Das bedeutet, dass Sie als pflegebedürftige Person keine Kosten vorstrecken müssen. Wird der monatliche Betrag nicht vollständig genutzt, kann er angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Allerdings ist zu beachten, dass nicht genutzte Beträge nur bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar sind und danach verfallen.



Wichtig ist, dass die Haushaltshilfe über einen von der Pflegekasse anerkannten Anbieter gebucht wird. Private Hilfskräfte ohne offizielle Anerkennung können nicht über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Der Betrag ist ausschließlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und anerkannte Alltagsunterstützung vorgesehen.

 

Mit einer Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 ist es möglich, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben, ohne sich um schwere oder belastende Arbeiten im Haushalt sorgen zu müssen. 

Der Betrag ist ausschließlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und anerkannte Alltagsunterstützung vorgesehen. Weitere Informationen zu den einzelnen Pflegegraden finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale


Tipps zur optimalen Nutzung des Entlastungsbetrags

  • Frühzeitig planen: Den Betrag gleich zu Jahresbeginn verplanen, um Verfall zu vermeiden.
  • Mit Pflegesachleistungen kombinieren: So können mehr Stunden Betreuung oder Haushaltshilfe finanziert werden.
  • Monatlich abrechnen: Damit bleibt der Überblick über genutzte und noch verfügbare Mittel.
  • Anerkannte Dienstleister nutzen: Nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
  • Nicht zögern: Auch kleine Hilfen im Alltag können eine große Entlastung bringen.

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Experten-Tipp

 

"💡 Nutzen Sie eine Kombination aus familiärer Unterstützung, professionellen Diensten und finanziellen Hilfen wie dem Entlastungsbetrag, um die Betreuung optimal zu gestalten."

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


Praxisbeispiele

Beispiel 1 – Familie Meier

 Frau Meier pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Damit sie entlastet wird, kommt zweimal pro Woche eine anerkannte Haushaltshilfe, die den Einkauf erledigt, die Wohnung reinigt und bei der Zubereitung von Mahlzeiten hilft. Die Kosten dafür werden über den Entlastungsbetrag abgerechnet. Zusätzlich nutzt Frau Meier Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst.

 

Beispiel 2 – Herr Schneider

 Herr Schneider (Pflegegrad 2) lebt allein. Damit er weiterhin selbstständig bleibt, nutzt er den Entlastungsbetrag für einen Alltagsbegleiter, der ihn einmal pro Woche zu Arztterminen fährt und mit ihm Spaziergänge macht. Für Herrn Schneider ist dies nicht nur praktische Hilfe, sondern auch wichtige soziale Unterstützung.


Schritt-für-Schritt zur optimalen Organisation

  1. Bedarf ermitteln

    → Welche Aufgaben fallen regelmäßig an? Welche Unterstützung wird am dringendsten benötigt?

  2. Leistungen prüfen

    → Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag klären.

  3. Dienstleister auswählen

    → Anerkannte Anbieter finden, die den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.

  4. Wochenplan erstellen

    → Klare Aufteilung zwischen Angehörigen, Pflegedienst und Haushaltshilfe.

  5. Leistungen kombinieren

    → Den Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen verbinden, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.


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FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Wie kann ich Betreuung und Haushaltshilfe finanzieren?

Durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag oder private Mittel.

Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Verhinderungspflege, Tagespflege und Pflegegeld helfen, die Betreuung zu erleichtern.

 Muss ich alles selbst organisieren?

Nein, viele Pflegedienste helfen bei der Koordination und Antragstellung.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Privatpersonen nutzen?

Nur, wenn diese als anerkannter Anbieter bei der Pflegekasse registriert sind.


Fazit – Organisation ist der Schlüssel

 

Eine gute Organisation der Betreuung ist entscheidend, um Pflegebedürftige bestmöglich zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Der Entlastungsbetrag ist dabei eine oft unterschätzte, aber äußerst wertvolle Leistung der Pflege­ver­si­che­rung. Wer ihn kennt, richtig beantragt und gezielt einsetzt, kann die Lebensqualität deutlich verbessern – sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für sich selbst.


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von Tanja – zuletzt aktualisiert am 5.8.2025

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