Unverbindliche Anfrage:
Gern prüfen wir in einem persönlichen Gespräch, ob einen Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe haben.
Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung? Rufen Sie uns einfach zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser freundliches Team von Haushaltshilfe24 ist für Sie da - unverbindlich, kostenlos und ganz persönlich.
Kostenlose Hilfsmittel – Entlastung für Alltag und PflegeWussten Sie, dass viele Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden? Wer einen Pflegegrad hat, kann von der Pflegekasse zahlreiche Hilfsmittel erhalten – ohne Zuzahlung oder mit einem kleinen Eigenanteil. |
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Unverbindliche Anfrage:
Gern prüfen wir in einem persönlichen Gespräch, ob einen Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe haben.
In unserem Beratungsgespräch klären wir Sie über unsere Leistungen sowie die Kostenübernahme auf. Wir kümmern uns auch um die direkte Abwicklung mit den Kostenträgern, sodass Sie damit nichts zu tun haben.
Wir beraten Sie zu unseren Leistungen sowie der Kostenübernahme. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit den Kostenträgern.
Nachdem alles Vertragliche geregelt ist, kann die Betreuung unserer qualifizierten Haushaltshilfen vor Ort direkt beginnen.
Wichtig ist:
Schulbegleitung wird in der Regel vom Jugendamt oder Sozialamt finanziert.
Viele sinnvolle Alltagshilfen gibt es nicht nur im Fachhandel – sondern oft auch kostenlos über die Krankenkasse. Wer Bescheid weiß, kann gezielt Unterstützung beantragen und den Alltag spürbar erleichtern.
Viele Menschen, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, fragen sich: Welche Hilfsmittel bekomme ich eigentlich kostenlos? Grundsätzlich gilt: Wenn ein ärztliches Rezept vorliegt und ein Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten – ganz oder teilweise. Dazu zählen z. B. Gehhilfen, Haltegriffe, Duschhocker oder Pflegebetten.
Doch wie beantragt man solche Hilfsmittel? Der erste Schritt ist ein Besuch beim Haus- oder Facharzt, der die Notwendigkeit bestätigt. Anschließend reicht man das Rezept bei der Krankenkasse ein. Diese entscheidet, ob sie das Hilfsmittel bewilligt oder eventuell eine Alternative vorschlägt.
Was ist mit Hilfsmitteln für die Reinigung oder Unterstützung im Haushalt? Auch hier kann es – je nach Situation – Möglichkeiten geben: Manche Hilfsmittel, wie rutschfeste Matten oder Greifhilfen, werden ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst. Oft stellt sich die Frage: Muss ich etwas dazuzahlen? Für viele Standard-Hilfsmittel fällt keine oder nur eine geringe Zuzahlung an – meist maximal 10 €. In sozialen Härtefällen kann diese Zuzahlung ganz entfallen.
Und wer sich unsicher ist, wo man passende Hilfsmittel bekommt, kann sich an Sanitätshäuser oder Pflegeberater wenden. Auch Haushaltshilfen mit Erfahrung in der Pflege wissen oft, welche kleinen Alltagshelfer das Leben leichter machen – und wie man sie unkompliziert beantragt.
"Lassen Sie sich von Ihrer Haushaltshilfe oder einem Pflegedienst beraten – oft kennen diese die besten Hilfsmittel und wissen genau, wie man sie schnell und kostenfrei über die Kasse beantragt.“
Tanja Weischenberg - Teamleitung -
Hilfsmittel |
Kostenübernahme durch Krankenkasse |
Voraussetzung |
Typische Anwendung im Alltag |
---|---|---|---|
Gehhilfe / Rollator |
✔️ Ja |
ärztliches Rezept |
Mobilität in der Wohnung und beim Einkauf |
Haltegriffe im Bad |
✔️ Teilweise |
ärztliche Verordnung + Kostenvoranschlag |
Sicheres Duschen & Baden |
Duschhocker / -stuhl |
✔️ Ja |
Rezept bei körperlicher Einschränkung |
Erleichtert Körperpflege bei Stehproblemen |
Greifhilfen / Anziehhilfen |
✔️ Teilweise |
medizinische Notwendigkeit |
Anziehen, Aufheben von Gegenständen |
Pflegebett / Lagerungshilfe |
✔️ Ja |
Pflegegrad + ärztliches Rezept |
Unterstützung bei Liegezeiten & Pflege |
rutschfeste Matten |
❌ Nein (oft private Anschaffung) |
— |
Sturzprävention im Bad oder Flur |
Hausnotrufsystem |
✔️ Ja (bei Pflegegrad) |
Pflegegrad + Antrag bei Pflegekasse |
Sicherheit bei Alleinleben |
Treppenlift / Rampen |
❌ Teilweise (über Wohnraumanpassung) |
Antrag über Pflegekasse bei Pflegegrad |
Barrierefreiheit im Haus |
Hörhilfen / Sehhilfen |
✔️ Teilweise |
Verordnung durch HNO-/Augenarzt |
Alltagserleichterung bei Sinnesbeeinträchtigung |
Hilfsmittel zur Haushaltsführung |
❌ Meist nein |
Nur in Ausnahmefällen oder als Pflegehilfsmittel |
z. B. automatische Staubsauger, leichte Geräte |
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstützung Sie konkret benötigen – und stellen ein passgenaues Angebot zusammen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wichtig zu wissen!
Viele Hilfsmittel, die den Alltag spürbar erleichtern, müssen nicht selbst bezahlt werden. Wer einen Pflegegrad hat oder ein ärztliches Rezept vorlegt, kann zahlreiche Alltagshilfen wie Duschhocker, Haltegriffe oder Gehhilfen ganz oder teilweise über die Krankenkasse beziehen. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen und sich im Zweifel von der Pflegekasse oder einem Sanitätshaus beraten zu lassen. Auch Haushaltshilfen oder Pflegedienste kennen oft hilfreiche Tricks, wie man schnell an passende Hilfsmittel kommt – ohne zusätzliche Kosten.
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
kostenloser Rückruf 02528-9296881
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Medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Gehhilfen, Haltegriffe, Duschhocker oder Pflegebetten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Sie benötigen ein ärztliches Rezept, das Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse einreichen. Nach Prüfung wird das Hilfsmittel bewilligt oder ein alternatives Modell vorgeschlagen.
Grundsätzlich jeder mit medizinischem Bedarf. Menschen mit Pflegegrad haben zusätzliche Ansprüche über die Pflegekasse.
Für viele Hilfsmittel ist eine gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 € vorgesehen. In bestimmten Fällen (z. B. bei geringem Einkommen) kann diese entfallen.
Solche Geräte zählen meist nicht zu den anerkannten Hilfsmitteln. In Einzelfällen kann jedoch eine Unterstützung durch die Pflegekasse im Rahmen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen möglich sein.