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Pflegegrad


 

Pflegegrad – Alle wichtigen Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige

 

 

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

 

 

Haushaltshilfe


Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflegegrad legt fest, wie umfangreich die Unterstützung der Pflege­ver­si­che­rung ausfällt.
  • Es gibt fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 (leichte Einschränkungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen).
  • Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten).
  • Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Leistungen stehen zur Verfügung.
  • Anspruch haben auch Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen wie Demenz.
  • Leistungen umfassen z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege sowie Hilfsmittel.

Was ist ein Pflegegrad?

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, in welchem Maß eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Er ersetzt seit 2017 die früheren „Pflegestufen“ und bewertet nun nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.

 

Es gibt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 3: Schwe­re Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Jede Person, die dauerhaft – voraussichtlich mindestens sechs Monate – in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist, kann einen Pflegegrad erhalten.

Dazu zählen:

  • Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung)

  • Geistige Beeinträchtigungen (z. B. Demenz)

  • Psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen mit Einschränkungen im Alltag)


Pflegegrade und Leistungen im Überblick

Pflegegrad

Beschreibung

Typische Merkmale

Beispiele für Leistungen

PG 1

Geringe Beeinträchtigung

Leichte Hilfe im Alltag notwendig

125 € Entlastungsbetrag

PG 2

Erhebliche Beeinträchtigung

Regelmäßige Hilfe nötig

Pflegegeld 332 €, Pflegesachleistungen 761 €

PG 3

Schwe­re Beeinträchtigung

Tägliche Unterstützung notwendig

Pflegegeld 573 €, Pflegesachleistungen 1.432 €

PG 4

Schwerste Beeinträchtigung

Mehrfache Hilfe täglich nötig

Pflegegeld 765 €, Pflegesachleistungen 1.778 €

PG 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Rund-um-die-Uhr-Pflege nötig

Pflegegeld 947 €, Pflegesachleistungen 2.200 €

 

💡 Hinweis: Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.


Antrag auf Pflegegrad – Schritt für Schritt

 

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (telefonisch oder schriftlich)

  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD oder Medicproof)

  3. Bewertung der Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung

  4. Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5

  5. Schriftlichen Bescheid der Pflegekasse erhalten

 

💡 Tipp: Vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch führen, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu belegen.


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


 

Vorteile

 

Nachteile

 

✅ Monatliche finanzielle Unterstützung  (Pflegegeld, Pflegesachleistungen) ❌ Antrag und Begutachtung können als bürokratisch empfunden werden
✅ Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Entlastungsbetrag oder Kurzzeitpflege ❌ Einstufung kann niedriger ausfallen als erwartet
✅ Möglichkeit der Wohnraumanpassung mit Zuschüssen

❌ Regelmäßige Überprüfungen durch die Pflegekasse

✅ Entlastung für Angehörige  

✅ Zugang zu Pflegeberatungsstellen

 

Experten-Tipp

 

"💡Beantragen Sie den Pflegegrad so früh wie möglich. Auch kleine Einschränkungen können schon zu einem Pflegegrad führen. Mit jeder Einstufung stehen Ihnen wertvolle Leistungen zu – vom Pflegegeld bis zum Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe."

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


Praxisbeispiele – So wird der Entlastungsbetrag Haushaltshilfe genutzt

Beispiel 1 – Pflegegrad 2

 Herr Möller benötigt regelmäßig Hilfe beim Einkaufen und Kochen. Seine Tochter unterstützt ihn mehrmals pro Woche. Er erhält Pflegegeld und nutzt zusätzlich den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe.

 

Beispiel 2 – Pflegegrad 3

 Frau Schneider mit Parkinson braucht tägliche Hilfe beim Anziehen und bei der Körperpflege. Sie nutzt Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst und den Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung.

 

Beispiel 3 – Pflegegrad 5

 Herr Becker ist nach einem Schlaganfall vollständig pflegebedürftig. Neben der Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch Pflegepersonal nutzt die Familie Kurzzeitpflege-Leistungen und den Zuschuss für Wohnraumanpassung.


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

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Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.

 

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags?

In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Ja, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids.

 Bekommen Menschen mit Demenz automatisch einen Pflegegrad?

Nein, aber Demenz wird stark berücksichtigt und kann zu einer höheren Einstufung führen.

Kann sich mein Pflegegrad ändern?

Ja, bei Verschlechterung des Gesundheitszustands ist eine Höherstufung möglich.


Fazit – ein kleiner Betrag mit großer Wirkung

 

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu vielen Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung. Er stellt sicher, dass Pflegebedürftige die Unterstützung bekommen, die sie im Alltag benötigen – sei es durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder zusätzliche Hilfen wie den Entlastungsbetrag. Wer seinen Pflegegrad kennt und die Leistungen gezielt nutzt, kann die Pflege zu Hause besser organisieren, Angehörige entlasten und die eigene Lebensqualität verbessern.


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von Tanja – zuletzt aktualisiert am 5.8.2025

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