Der Pflegegrad beschreibt, in welchem Maß eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Er ersetzt seit 2017 die früheren „Pflegestufen“ und bewertet nun nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.
Es gibt fünf Pflegegrade:
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Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
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Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
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Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
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Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
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Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege