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Vanessa Mayer Ihre Ansprechpartnerin

Sie sind nicht zufrieden mit meiner Tätigkeit?

Falls Sie einmal nicht mit meiner Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei mir einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief erfolgen. Sie können dazu die im Impressum genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden.

Erhalte ich von Ihnen eine Beschwerde, bestätige ich Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichte Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollte ich feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den ich nicht zuständig bin, informiere ich Sie umgehend hierüber und teile Ihnen, soweit mir dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Ich werde Ihre Beschwerde umfassend prüfen und mich bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichte ich Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteile ich Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern ich Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen kann, erläutere ich Ihnen die Gründe hierfür und weise Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.


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