Weil sie den Alltag deutlich erleichtert und Angehörige spürbar entlastet. Sie sorgt dafür, dass Pflegebedürftige weiterhin selbstbestimmt zu Hause leben können.
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Pflegegrad 2 Haushaltshilfe – So sichern Sie sich Unterstützung im Alltag
Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen der Pflegeversicherung – darunter auch die Finanzierung einer Haushaltshilfe. Diese Unterstützung kann den Alltag erheblich erleichtern, indem sie bei typischen Haushaltsaufgaben wie Putzen, Waschen, Bügeln, Einkaufen oder Kochen hilft. Eine Pflegegrad 2 Haushaltshilfe kann über verschiedene Budgets finanziert werden: vor allem über den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich oder über die Pflegesachleistungen, wenn ein anerkannter Dienstleister beauftragt wird. Viele Betroffene nutzen diese Möglichkeiten jedoch nicht vollständig, obwohl sie gerade im Pflegegrad 2 sehr sinnvoll sind. Denn ab Pflegegrad 2 gibt es deutlich mehr finanzielle Unterstützung als in Pflegegrad 1 – und damit auch mehr Spielraum, um regelmäßig Hilfe im Haushalt zu organisieren.
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Weil sie den Alltag deutlich erleichtert und Angehörige spürbar entlastet. Sie sorgt dafür, dass Pflegebedürftige weiterhin selbstbestimmt zu Hause leben können.
Ja! So lassen sich mehr Stunden für eine Haushaltshilfe finanzieren, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Mit Pflegegrad 2 beginnt für viele Pflegebedürftige eine spürbare Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten. Neben dem Pflegegeld stehen jetzt auch höhere Pflegesachleistungen zur Verfügung, die gezielt für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden können. Besonders in Kombination mit dem Entlastungsbetrag lassen sich so regelmäßige Einsätze planen – sei es wöchentliches Putzen, die Erledigung der Einkäufe oder die Begleitung zu Arztterminen. Wichtig ist, dass die Pflegegrad 2 Haushaltshilfe von einem anerkannten Anbieter kommt, da nur dann die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Wer seine Budgets geschickt kombiniert, kann ohne zusätzliche Eigenkosten deutlich mehr Unterstützung im Alltag erhalten.
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
Vorteile
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Nachteile
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✅ Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € |
❌ Antragstellung und Abrechnung müssen sorgfältig organisiert werden |
✅ Zusätzliches Budget über Pflegesachleistungen möglich | ❌ Nur anerkannte Dienstleister abrechenbar |
✅ Pflegegeld kann mit anderen Leistungen kombiniert werden | ❌ Entlastungsbetrag nicht für pflegerische Tätigkeiten nutzbar |
✅ Mehr Unterstützung als bei Pflegegrad 1 |
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✅ Flexibel einsetzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen |
"💡Kombinieren Sie den Entlastungsbetrag mit einem Teil der Pflegesachleistungen! So können Sie Ihre Pflegegrad 2 Haushaltshilfe öfter und flexibler einsetzen – ganz ohne Mehrkosten.“
Tanja Weischenberg - Teamleitung -
Herr Schmidt (72) lebt allein, seine Tochter unterstützt ihn regelmäßig. Damit sie entlastet wird, engagiert Herr Schmidt eine anerkannte Haushaltshilfe, die zweimal pro Woche kommt. Die Kosten dafür deckt er über Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag. Zusätzlich beantragt er Verhinderungspflege, wenn seine Tochter verhindert ist. So ist seine Versorgung jederzeit gesichert.
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Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
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Nein, der Entlastungsbetrag ist nur für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote vorgesehen.
Ja, es gibt die Möglichkeit einer Kombinationsleistung, bei der ein Teil der Sachleistungen genutzt wird und der Rest als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt wird.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, danach verfallen sie.
Mit Pflegegrad 2 stehen deutlich mehr Möglichkeiten für Unterstützung im Alltag offen als bei Pflegegrad 1. Besonders die Kombination aus Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen macht es möglich, eine regelmäßige Haushaltshilfe zu finanzieren – ohne Eigenanteil. Wer diese Leistungen frühzeitig beantragt und optimal kombiniert, profitiert von einer spürbaren Entlastung und mehr Lebensqualität. Wichtig ist, rechtzeitig zu planen, anerkannte Dienstleister zu wählen und die Budgets vollständig auszuschöpfen. So wird aus dem Pflegegrad 2 eine echte Hilfe für ein selbstständiges Leben zu Hause.