Was ist eine Pflegekasse?
Schon heute brauchen viele Menschen in Deutschland Pflege. Aber es wird noch mehr werden: Bis zum Jahr 2040 wird es voraussichtlich 21,5 Millionen Menschen in Deutschland geben, die 67 Jahre oder älter sind. Das ist eine ganze Menge!
Um sicherzustellen, dass all diese Menschen auch in Zukunft die Pflege bekommen, die sie brauchen, und um das Ganze bezahlen zu können, wurde 1995 die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Sie ist wie eine wichtige Säule in unserem System der sozialen Absicherung.
Die sogenannten Pflegekassen sind die Organisationen hinter der Pflegeversicherung. Sie sammeln die Beiträge ein und sorgen dafür, dass die Leistungen auch bei den Menschen ankommen, die sie brauchen. Außerdem sind sie oft die erste Anlaufstelle für Angehörige, wenn es darum geht, Unterstützung bei der Pflege zu beantragen.
Pflegeversicherung nach Personengruppen
Egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist: In Deutschland muss jeder eine Pflegeversicherung haben. Sie ist quasi immer an die Krankenversicherung gekoppelt. Wo Ihre Krankenversicherung ist, da ist auch Ihre Pflegeversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch in der Pflegeversicherung dabei. Sie müssen also keinen extra Antrag stellen. Das ist praktisch!
Sollten Sie aber zum Beispiel ins Ausland ziehen und dadurch nicht mehr automatisch pflegeversichert sein, können Sie die soziale Pflegeversicherung auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse weiterführen.
Familienversicherte
Wenn Sie über die Familienversicherung mitversichert sind (zum Beispiel als Kind oder Ehepartner*in, dessen oder deren regelmäßiges Monatseinkommen 2025 nicht über 556 € liegt), dann zahlen Sie keine eigenen Beiträge zur Pflegeversicherung. Das ist ein großer Vorteil!
Freiwillig Versicherte
Auch wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie eine Pflegeversicherung haben, genau wie alle anderen gesetzlich Versicherten. Diese Pflegeversicherung ist dann bei einer Pflegekasse angesiedelt.
Es gibt aber eine Ausnahme: Sie können sich von dieser Pflicht befreien lassen, wenn Sie Ihre Pflegeversicherung stattdessen bei einem privaten Anbieter abschließen.
Privat Krankenversicherte
Wer sich privat krankenversichert, braucht auch eine private Pflegeversicherung (PPV). Die Leistungen sind im Großen und Ganzen ähnlich wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Hauptunterschied ist, dass Sie bei der privaten Pflegeversicherung – ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung – nicht direkt Sachleistungen bekommen, sondern die Kosten erstattet werden.
Sonstige Versicherte
Auch wer weder privat noch gesetzlich krankenversichert ist, muss trotzdem eine Pflegeversicherung haben. Das betrifft zum Beispiel Personen, die aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes Anspruch auf Heilbehandlungen oder Krankenpflege haben.