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Pflegekassen Liste 2025 – Aktuelle Leistungen und Kassen im Überblick


Autor Vanessa MaierVanessa Maier      zuletzt aktualisiert 12.06.2025

jeder wünscht sich ein langes, gesundes Leben, in dem man selbstständig bleiben kann. Aber was, wenn das nicht mehr geht und man plötzlich Hilfe im Alltag braucht? In Deutschland sind das keine Seltenheit: Fast 5 Millionen Menschen sind auf Pflege angewiesen.

Zum Glück gibt es die Pflege­ver­si­che­rung. Sie ist dafür da, Menschen zu unterstützen, die im Alltag nicht mehr alles alleine schaffen.

Sie fragen sich vielleicht: Wer steckt eigentlich hinter der Pflege­ver­si­che­rung? Welche Pflegekasse ist für mich zuständig? Und vor allem: Welche Leistungen kann ich erwarten? Wir erklären es Ihnen ganz einfach


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt
  • Hier können Sie Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung beantragen
  • Verschiedene Leistungen können miteinander kombiniert werden
  • Für Hilfsmittel muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden

Was ist eine Pflegekasse?

Schon heute brauchen viele Menschen in Deutschland Pflege. Aber es wird noch mehr werden: Bis zum Jahr 2040 wird es voraussichtlich 21,5 Millionen Menschen in Deutschland geben, die 67 Jahre oder älter sind. Das ist eine ganze Menge!

Um sicherzustellen, dass all diese Menschen auch in Zukunft die Pflege bekommen, die sie brauchen, und um das Ganze bezahlen zu können, wurde 1995 die Pflege­ver­si­che­rung ins Leben gerufen. Sie ist wie eine wichtige Säule in unserem System der sozialen Absicherung.

Die sogenannten Pflegekassen sind die Organisationen hinter der Pflege­ver­si­che­rung. Sie sammeln die Beiträge ein und sorgen dafür, dass die Leistungen auch bei den Menschen ankommen, die sie brauchen. Außerdem sind sie oft die erste Anlaufstelle für Angehörige, wenn es darum geht, Unterstützung bei der Pflege zu beantragen.

 

Pflege­ver­si­che­rung nach Per­sonengruppen

Egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist: In Deutschland muss jeder eine Pflege­ver­si­che­rung haben. Sie ist quasi immer an die Kranken­ver­si­che­rung gekoppelt. Wo Ihre Kranken­ver­si­che­rung ist, da ist auch Ihre Pflege­ver­si­che­rung 

 

Gesetzlich Krankenversicherte

 Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch in der Pflege­ver­si­che­rung dabei. Sie müssen also keinen extra Antrag stellen. Das ist praktisch!

Sollten Sie aber zum Beispiel ins Ausland ziehen und dadurch nicht mehr automatisch pflegeversichert sein, können Sie die soziale Pflege­ver­si­che­rung auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse weiterführen.

Familienversicherte 

Wenn Sie über die Familienversicherung mitversichert sind (zum Beispiel als Kind oder Ehepartner*in, dessen oder deren regelmäßiges Monatseinkommen 2025 nicht über 556 € liegt), dann zahlen Sie keine eigenen Beiträge zur Pflege­ver­si­che­rung. Das ist ein großer Vorteil!

Freiwillig Versicherte

Auch wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie eine Pflege­ver­si­che­rung haben, genau wie alle anderen gesetzlich Versicherten. Diese Pflege­ver­si­che­rung ist dann bei einer Pflegekasse angesiedelt.

Es gibt aber eine Ausnahme: Sie können sich von dieser Pflicht befreien lassen, wenn Sie Ihre Pflege­ver­si­che­rung stattdessen bei einem privaten Anbieter abschließen.

Privat Krankenversicherte

Wer sich privat krankenversichert, braucht auch eine private Pflege­ver­si­che­rung (PPV). Die Leistungen sind im Großen und Ganzen ähnlich wie bei der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung. Der Hauptunterschied ist, dass Sie bei der privaten Pflege­ver­si­che­rung – ähnlich wie bei der privaten Kranken­ver­si­che­rung – nicht direkt Sachleistungen bekommen, sondern die Kosten erstattet werden.

Sonstige Versicherte

Auch wer weder privat noch gesetzlich krankenversichert ist, muss trotzdem eine Pflege­ver­si­che­rung haben. Das betrifft zum Beispiel Per­sonen, die aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes Anspruch auf Heilbehandlungen oder Krankenpflege haben.


Adresse & Kontakt ausgewählter Pflegekassen

Öffentliche Pflegekassen in Deutschland

Pflegekasse Bundeland Adresse E-Mail
AOK NordWest Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen  Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund
Kontaktformular
Bertelsmann BKK  Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen  Carl-Miele-Str. 214
33311 Gütersloh
service@bertelsmann-bkk.de
BKK exklusiv Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
info@bkkexklusiv.de
BKK Freudenberg  Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen  Höhnerweg 2 – 4
69469 Weinheim
bkk@bkk-freudenberg.de
BKK Linde Bundesweit Konrad-Adenauer-
Ring 33
65187 Wiesbaden
info@bkk-linde.de
bkk melitta hmr  Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Marienstr. 122
32425 Minden
info@bkk-melitta.de
AOK Niedersachsen Niedersachsen  Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
AOK.Service@nds.aok.de
Audi BKK Bundesweit  Ferdinand-Braun-
Straße 6
85053 Ingolstadt
info@audibkk.de
BAHN-BKK Bundesweit  Franklinstraße 54
60486 Frankfurt am Main
service@bahn-bkk.de

 


Pflegekasse Bundeland Adresse E-Mail
BARMER Bundesweit   Axel-Springer-Straße 44 10969 Berlin service@barmer.de
BIG direkt gesund Bundesweit  Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Kontaktformular
BKK Diakonie  Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein  Königsweg 8
33617 Bielefeld
info@bkk-diakonie.de
BKK Euregio Hamburg, Nordrhein-Westfalen Boos-Fremery-Str. 66
52525 Heinsberg
info@bkk-euregio.de
BKK firmus Bundesweit Gottlieb-Daimler-Str. 11
28237 Bremen
impressum@bkk-firmus.de
DAK-Gesundheit Bundesweit Nagelsweg 27 - 31
20097 Hamburg
 service@dak.de
HEK - Hanseatische
Krankenkasse 
 Bundesweit  Herforder Straße 23
33602 Bielefeld 
info@heimat-krankenkasse.de 
 hkk  Bundesweit   Martinistraße 26
28195 Bremen
info@hkk.de 
IKK classic   Bundesweit  Tannenstraße 4 b
01099 Dresden 
 info@ikk-classic.de

 


Pflegekasse Bundeland Adresse E-Mail
IKK gesund plus Bundesweit  Umfassungsstraße 85 
39124 Magdeburg
info@ikk-gesundplus.de
 Kaufmännische 
Krankenkasse – KKH
Bundesweit  Karl-Wiechert-Allee 61 
30625 Hannover
service@kkh.de
KNAPPSCHAFT Bundesweit  Pieperstraße 14-28 
44789 Bochum
zentrale@kbs.de
 mhplus 
Betriebskrankenkasse
 Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen  Franckstrasse 8 
71636 Ludwigsburg
info@mhplus.de
Novitas BKK Bundesweit  Schifferstraße 92-100 
47059 Duisburg
Kontaktformular
Pronova BKK Bundesweit   Rheinallee 13 
67061 Ludwigshafen
service@pronovabkk.de
Salus BKK Bundesweit  Züricher Straße 27 
81476 München
service@salus-bkk.de
Techniker Krankenkasse Bundesweit  Bramfelder
Straße 140 
22305 Hamburg
Kontaktformular
VIACTIV Bundesweit  Universitätsstraße 43 
44789 Bochum
service@viactiv.de

 


Pflege­ver­si­che­rung – Gesetzlich oder privat?

Stell dir vor, die Grenze zwischen gesetzlicher und privater Pflege­ver­si­che­rung ist wie eine unsichtbare Hürde bei 73.800 € Jahresgehalt (das sind rund 6.150 € im Monat). Wer drüberspringt, darf sich in den exklusiven Kreis der privaten Kranken- und Pflegeversicherten einreihen.

Aber keine Sorge, du bist nicht allein an der Startlinie: Auch Studierende, Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte dürfen selbst entscheiden, ob sie lieber in der solide gesetzliche Absicherung einsteigen oder sich für das private Upgrade entscheiden – ganz nach Geschmack und Lebensplan!


Kosten der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung

Stell dir die Pflege­ver­si­che­rung wie einen gemeinsamen Topf vor, in den alle einzahlen – und zwar jeder zur Hälfte. 2025 sind das zusammen 3,6 % deines Bruttoeinkommens. Konkret: Wenn du monatlich 3.000 € brutto einstreichst, wandern 54 € in den Topf – 27 € zahlst du, 27 € übernimmt dein Arbeitgeber.

Bist du kinderlos, schmeißt du sogar noch 0,6 % Extra oben drauf. Hast du ein Kind, bleibst du bei den vollen 3,6 %. Und das Sahnehäubchen: Für jedes weitere Kind schrumpft dein eigener Anteil – ein finanzieller Applaus fürs Familienleben! Dein Arbeitgeber bleibt dabei stets verlässlich bei 1,8 %.


Gut zu wissen!
Diese Regelung gilt nicht für das Bundesland Sachsen. Hier werden die Anteile unterschiedlich zum Rest von Deutschland berechnet.


Verteilung der Beiträge zur gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung:

  Arbeitnehmer*innen Kinderlose
Arbeitnehmer*innen
Arbeitgeber*innen
Bundesland Sachsen 1,3 bis 2,3 % 2,9 % 1,3 %
Übrige Bundesländer 0,8 bis 1,8 % 2,4 % 1,8 %


Quelle: https://www.tk.de/resource/blob/2153500/a3662645543a2a4b457b18e0225bcbb8/beratungsblatt-beitraege-in-der-pflegeversicherung-data.pdf (Stand 2.01.2025)


Kosten der privaten Pflege­ver­si­che­rung

Stell dir vor, die private Pflege­ver­si­che­rung ist wie ein exotischer Club, in den nicht dein Gehalt eintritt, sondern dein Alter und dein Gesundheits-Status das Türsteher-Urteil fällen. Je jünger und gesünder du beim Eintritt bist, desto lockerer sitzen die Beiträge später – dank der cleveren Altersrückstellungen, quasi dein Sparschwein fürs Alter.

Kommst du erst im Renten-Alter vorbeispaziert, ist das für den Club ein bisschen riskant: Du bleibst nur kurze Zeit Mitglied, aber willst natürlich von den angesparten Rücklagen profitieren. Deshalb schnürt dir der Türsteher ein etwas teureres Paket – fairerweise bremst er so ab, dass der Laden am Laufen bleibt und alle Mitglieder ihre Rente sorgenfrei genießen können.


Welche Leistungen gibt es in der Pflege­ver­si­che­rung

2025? 

Wird ein Mensch pflegebedürftig, hat er oder sie oder auch die pflegenden Angehörigen Anspruch auf Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung. Ziel ist es dabei, den Pflegealltag zu verbessern und auf die individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse der versicherten Person einzugehen. Die Höhe der Leistungen bemisst sich dabei auf Grundlage der Schwe­re der Beeinträchtigungen – die sogenannten Pflegegrade. Einen Antrag auf diese Leistungen stellen Sie bei der jeweiligen Pflegekasse. 

 

Wir haben die wichtigsten Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung, abhängig von der Art der Pflege, für Sie zusammengestellt: 

 

Häusliche Pflege

Pflegegeld

  • Geldleistung, die ab Pflegegrad 2 beantragt werden kann
  • dient der Sicherstellung von Pflege und Betreuung des Versicherten und Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt 

 

Pflegesachleistungen

  • Geldleistung, die ab Pflegegrad 2 beantragt werden kann
  • dient der Finanzierung eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes
  • wird bei gesetzlich Versicherten in der Regel direkt an den Pflegedienst ausgezahlt. Privat Versicherte bekommen die Rechnung nach Einreichen erstattet 


Entlastungsbetrag

  • Geldleistung (maximal 131€ pro Monat), die ab Pflegegrad 1 beantragt werden kann
  • dient der Entlastung pflegender Angehöriger und dem Erhalt eines selbstbestimmten Alltags des Versicherten
  • wird als Kostenerstattung nach Einreichen der Rechnungen gezahlt 

 

Umwandlungsanspruch

  • Geldleistung, die ab Pflegegrad 2 beantragt werden kann, wenn der Maximalbetrag für Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen wurde
  • bis zu 40% des Budgets für ambulante Pflegesachleistungen können so in Leistungen zur Alltagsunterstützung „umgewandelt“ werden
  • wird als Kostenerstattung nach Einreichen der Rechnungen gezahlt 

 

Verhinderungspflege

  • Geldleistung (maximal 1.685€ pro Jahr), die ab Pflegegrad 2 je Kalenderjahr beantragt werden kann
  • dient der Sicherstellung der Pflege bei Urlaub oder anderer Verhinderung der Pflegeperson
  • wird entweder direkt an professionellen Pflegedienst oder aber die versicherte Person gezahlt 

 

Pflegeunterstützungsgeld

  • Geldleistung, die ab Pflegegrad 1 für maximal 10 Arbeitstage beantragt werden kann
  • dient der finanziellen Unterstützung pflegender Angehöriger, die durch die Pflege kurzzeitige Arbeitsausfälle überbrücken müssen, ohne dafür Lohnfortzahlungen oder Krankengeld zu erhalten
  • wird von der Pflegekasse bzw. dem privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt 

 

Leistungen in ambulanten Wohngruppen

  • Geldleistung in Form von Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für die Unterstützung von Pflegewohngemeinschaften
  • kann ab Pflegegrad 1 für Pflege-WGs beantragt werden
  • dient der Finanzierung einer Pflegekraft oder der Umgestaltung der Wohnräume 

 

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

  • Geldleistung (maximal 4.180€ pro Person), die ab Pflegegrad 1 beantragt werden kann
  • dient der Anpassung der Wohnung oder des Hauses der pflegebedürftigen Person, um einen reibungslosen Pflegealltag zu ermöglichen
  • wird bei Bewilligung nach Übermittlung der zu erwartenden Umbaukosten ausgezahlt 

 

Pflegehilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen

  • Geldleistungen (maximal 42€ bzw. 53€ pro Monat), die ab Pflegegrad 1 beantragt werden können
  • dient der Beschaffung von Pflegemitteln, wie Betteinlagen oder Handschuhen, aber auch technischen Hilfsmitteln und digitalen Produkten
     

Soziale Absicherung der Pflegeperson

  • Leistung der Pflege­ver­si­che­rung, die teilweise ab Pflegegrad 1 beantragt werden kann
  • dient der sozialen Unterstützung der Pflegeperson
  • die Pflegekasse bezuschusst die Beiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung der Pflegeperson, abhängig vom Pflegegrad der zu pflegenden Person 

Gut zu wissen!
Wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, kann ein kostenloses Schulungsangebot der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Im typsichen Pflegekurs werden nicht nur praktische Hilfestellungen zur Pflege vermittelt, sondern Teilnehmende erhalten auch die Möglichkeit, sich zu vernetzen.


Teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Übergangspflege

 

Teilstationäre Versorgung (Tages- und Nachtpflege)

  • Geldleistung (maximal 2.085 € pro Monat), die ab Pflegegrad 2 beantragt werden kann
  • dient der vorübergehenden Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zur Ergänzung der häuslichen Pflege
  • Pflegekasse übernimmt die Kosten für die medizinische und pflegerische Behandlungen, nicht aber für die Unterbringung und Verpflegung 

Gut zu wissen!
Zur Finanzierung der Tages- und Nachtpflege, insbesondere auch für Kost und Logis, kann auch der Entlastungsbetrag genutzt werden.


Kurzzeitpflege

  • Geldleistung (maximal 1.854 € pro Kalenderjahr), die ab Pflegegrad 2 beantragt werden kann
  • dient der Finanzierung einer kurzfristigen stationären Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt 

Gut zu wissen!
Wurden im Kalenderjahr die Leistungen der Verhinderungspflege noch nicht abgerufen, können sie auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Außerdem können die sogenannten Hotelkosten (Verpflegung und Unterbringung) mit den Mittel des Entlastungsbetrags bestritten werden.


Vollstationäre Pflege 

  • Geldleistung (maximal 2.096 € pro Monat), die ab Pflegegrad 1 beantragt werden kann
  • dient der Finanzierung der Pflegekosten bei einem dauerhaften stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung
  • kann die Leistung der Pflegekasse die Kosten nicht vollständig decken, ist ein Eigenanteil zu zahlen, der jedoch unabhängig vom Pflegegrad ist
  • Pflege­ver­si­che­rung zahlt außerdem einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil, der abhängig von der Aufenthaltsdauer pro Jahr ansteigt 

Höhe des Leistungszuschlags nach Aufenthaltsdauer:

 
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Ab dem 4. Jahr
Höhe des Leistungszuschlags 15 % 30 % 50 % 75 %

Pflegezusatzversicherung – eine gute Ergänzung zur Pflege­ver­si­che­rung? 

Stell dir vor, Pflege wird plötzlich zum Thema – das kann nicht nur emotional, sondern auch finanziell ganz schön an die Substanz gehen. Um sich und die Liebsten vor bösen Überraschungen zu schützen, denken viele deshalb über eine private Pflegezusatzversicherung nach. Denn mal ehrlich: Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt im Alltag oft längst nicht alles ab.

Bevor du aber in den Tarif dippst, lohnt es sich, ein paar Fragen für dich zu klären:

  • Wie viel soll die Police leisten? Möchtest du im Ernstfall lieber zu Hause gepflegt werden (ambulant) oder ziehst du ein Pflegeheim in Betracht? Und was kostet dich dein Wunschheim wirklich aus eigener Tasche?

  • Womit rechnest du im Alter? Welche Rente fließt, wie viel Vermögen ist da, und können dir Angehörige finanziell unter die Arme greifen?

  • Wer hilft dir? Hast du Familie, Freunde oder Nachbarn, die im Notfall mit anpacken können?

Wenn du diese Punkte für dich durchgehst, findest du leichter den Schutz, der wirklich zu deinem Leben passt – und dein Geldbeutel atmet spätestens dann wieder auf.


Gut zu wissen!
Bedenken Sie, dass Sie die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung in der Regel ein Leben lang zahlen müssen und diese stetig ansteigen können.


Stell dir vor, du willst dich für den Pflegefall noch ein Extra-Polster zulegen – dann schaust du dir am besten diese drei Klassiker unter den Zusatzversicherungen an:

1. Pflegetagegeldversicherung
Dein Klassiker und Publikumsliebling unter den Pflegezusatz-Tarifen. Hier legst du beim Abschluss fest, wie viel Euro du pro Pflegetag bekommen willst – gestaffelt je nach Pflegegrad. Wichtig: Achte darauf, dass das Tagegeld auch bei ambulanter (also häuslicher) Pflege fließt, denn rund drei Viertel der Pflegebedürftigen bleiben zu Hause!

2. Pflegekostenversicherung
Stell dir vor, du hättest eine Schutzschicht, die den Eigenanteil deckt, den deine Pflegekasse nicht bezahlt – genau das ist die Pflegekostenversicherung. Sie übernimmt (ganz oder teilweise) alle Rechnungen, die sonst anfallen. Aber – aufgepasst! Unterkunft und Verpflegung im Heim sind nicht automatisch dabei. Ein Blick ins Kleingedruckte verrät dir, ob du hier noch Lücken stopfen musst.

3. Pfle­ge­ren­tenversicherung
Wie eine Rentenversicherung, nur eben fürs Pflegealter gedacht. Du zahlst monatlich deinen Beitrag ein – bis du ein bestimmtes Alter erreichst oder tatsächlich pflegebedürftig wirst. Ab dann bekommst du eine monatliche „Rente“, oft noch mit Überschussbeteiligung, wenn die Versicherung gut gewirtschaftet hat. Auch hier gilt: Je höher dein Pflegegrad, desto üppiger kann die Auszahlung ausfallen.

Mit diesem Dreiklang an Möglichkeiten findest du garantiert die Police, die zu deinem Leben und deinem Geldbeutel passt – und kannst im Pflegefall gelassener bleiben.


FAQ - Häufige Fragen zu Pflegekassen

Was versteht man unter Pflege­ver­si­che­rung? 

Unter einer Pflege­ver­si­che­rung versteht man eine Absicherung, die im Falle der Pflegebedürftigkeit greift. Die Leistungen der Pflege­ver­si­che­rung helfen den Versicherten und ihren pflegenden Angehörigen, die Kosten für beispielsweise Umbaumaßnahmen der Wohnung, Pflegemittel oder auch einen ambulanten Pflegedienst zu bewältigen. 

Träger der Pflege­ver­si­che­rung sind die Pflegekassen, die in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt sind. 

Wie viel Pflege­ver­si­che­rung muss man zahlen? 

Stell dir vor, die Pflege­ver­si­che­rung ist wie ein zweigleisiges Gleisnetz – einmal gesetzlich, einmal privat, ganz ähnlich zur Kranken­ver­si­che­rung.

Gesetzlich zahlst du 2025 insgesamt 3,6 % deines Bruttoeinkommens in den Pflege-Topf, dein Arbeitgeber und du je zur Hälfte. Wer kinderlos ist, legt noch 0,6 % obendrauf. Sachsen fährt hier allerdings eigene Regeln. Und Familien werden belohnt: Für jedes Kind sinkt dein eigener Beitrag – am wenigsten zahlen Eltern mit fünf oder mehr Kindern. Haben deine Sprösslinge das 25. Lebensjahr hinter sich, bleibst du dauerhaft bei den 3,6 %.

Privat geht’s nicht ums Gehalt, sondern um Alter und Gesundheits-Check beim Abschluss. Je jünger und fitter du startest, desto kleiner die monatliche Prämie später. Keine Sorge: Auch hier steuert dein Arbeitgeber einen Zuschuss bei, damit das Ganze nicht nur auf deinen Schultern lastet.




Quellen

 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/user_upload/BMG_Ratgeber_Pflege_bf_neu.pdf 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/user_upload/BMG_Ratgeber-Pflegeleistungen_zum_Nachschlagen_2023_bf.pdf 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegezusatzversicherung-eine-sinnvolle-absicherung-fuers-alter-29435 

 


 

 

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