Weil sie es ermöglicht, auch in gesundheitlich belastenden Situationen den Alltag zu bewältigen, ohne sich über die Finanzierung Sorgen zu machen.
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Haushaltshilfe über die Krankenkasse – So funktioniert die Unterstützung
Viele Menschen wissen nicht, dass sie in bestimmten Situationen Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse haben. Ob nach einer Operation, während einer Schwangerschaft oder bei einer schweren Erkrankung – die Krankenkasse kann in diesen Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Ziel dieser Leistung ist es, den Alltag während einer gesundheitlichen Einschränkung zu sichern, wenn keine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Die gesetzliche Grundlage für diese Leistung findet sich in § 24h und § 38 SGB V. Je nach Situation kann die Krankenkasse bis zu 90 % der Kosten übernehmen, in einigen Fällen (z. B. nach einer Entbindung) sogar den vollen Betrag. Besonders wichtig: Eine ärztliche Bescheinigung ist fast immer Voraussetzung für die Bewilligung. |
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Weil sie es ermöglicht, auch in gesundheitlich belastenden Situationen den Alltag zu bewältigen, ohne sich über die Finanzierung Sorgen zu machen.
Je nach Krankenkasse 1–2 Wochen. In dringenden Fällen ist eine schnellere Bearbeitung möglich.
Situation | Dauer der Unterstützung | Kostenübernahme |
Krankheit oder OP | Bis zu 4 Wochen, verlängerbar | 90 %, Eigenanteil 10 % |
Schwangerschaft | Solange medizinisch notwendig | 100 %, keine Zuzahlung |
Schwerwiegende Erkrankung | Je nach Situation und ärztlicher Bescheinigung | Teilweise oder vollständig |
Pflegebedürftigkeit | Dauerhaft bei Pflegegrad | Teilweise über Pflegeversicherung |
Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine wertvolle Unterstützung in Lebenssituationen, in denen man den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kann. Typische Gründe sind eine frisch durchgeführte Operation, eine Risikoschwangerschaft oder eine akute Erkrankung. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 % der Kosten für eine anerkannte Haushaltshilfe, in bestimmten Fällen auch den vollen Betrag.
Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Aufgaben übernehmen kann. Zu den Tätigkeiten gehören je nach Bedarf das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege oder auch Kinderbetreuung. Die Bewilligung erfolgt in der Regel nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum und wie lange die Unterstützung benötigt wird.
In der Praxis können Versicherte die Haushaltshilfe selbst vorschlagen oder von der Krankenkasse eine Vermittlung erhalten. Viele Kassen arbeiten mit anerkannten Pflegediensten oder Haushaltshilfediensten zusammen, die direkt mit der Kasse abrechnen.
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
Vorteile
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Nachteile
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✅ Finanzielle Entlastung durch Kostenübernahme |
❌ Eigenanteil von 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag) |
✅ Unterstützung im Alltag während Krankheit oder Schwangerschaft | ❌ Antragstellung kann bürokratisch sein |
✅ Keine Zuzahlung nach Entbindung | ❌ Genehmigung abhängig von Krankenkasse und ärztlicher Begründung |
✅ Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse möglich | ❌ Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen medizinisch notwendig sein |
"💡Viele Versicherte wissen nicht, dass Krankenkassen auch über den Standardzeitraum hinaus Haushaltshilfen genehmigen – besonders bei schweren Erkrankungen oder nach einer OP. Eine detaillierte ärztliche Bescheinigung erhöht die Chancen auf eine Verlängerung.“
Tanja Weischenberg - Teamleitung -
Frau Meier (34) musste sich einer Knieoperation unterziehen. Da sie sich nicht selbst versorgen konnte, stellte sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe. Mit einer ärztlichen Bescheinigung wurde ihr Antrag für vier Wochen genehmigt. Die Haushaltshilfe übernahm Einkäufe, Kochen und Reinigen – so konnte sich Frau Meier vollständig auf ihre Genesung konzentrieren.
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Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
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Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung und müssen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Nein, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil.
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie dabei!
Ja, wenn Sie bereits eine Person haben, die diese Aufgaben übernehmen kann, können Sie die Erstattung der Kosten beantragen.
Nein, der Anspruch gilt unabhängig vom Alter – entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit.
Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine oft unterschätzte Leistung, die gerade in Krisenzeiten eine große Entlastung bietet. Ob nach einer OP, während einer schwierigen Schwangerschaft oder bei akuter Krankheit – die Krankenkasse kann den größten Teil der Kosten übernehmen und so dafür sorgen, dass der Alltag reibungslos weiterläuft. Wer frühzeitig einen Antrag stellt, die ärztliche Bescheinigung präzise formulieren lässt und ggf. Verlängerungen beantragt, kann diese Unterstützung optimal ausschöpfen.