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Haushaltshilfe über die Krankenkasse


 

Haushaltshilfe über die Krankenkasse – So funktioniert die Unterstützung

 

Viele Menschen wissen nicht, dass sie in bestimmten Situationen Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse haben. Ob nach einer Operation, während einer Schwangerschaft oder bei einer schweren Erkrankung – die Krankenkasse kann in diesen Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Ziel dieser Leistung ist es, den Alltag während einer gesundheitlichen Einschränkung zu sichern, wenn keine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Die gesetzliche Grundlage für diese Leistung findet sich in § 24h und § 38 SGB V. Je nach Situation kann die Krankenkasse bis zu 90 % der Kosten übernehmen, in einigen Fällen (z. B. nach einer Entbindung) sogar den vollen Betrag. Besonders wichtig: Eine ärztliche Bescheinigung ist fast immer Voraussetzung für die Bewilligung.

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

 

 

 

Haushaltshilfe


Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer OP.
  • Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 % der Kosten (Eigenanteil 10 %).
  • Gesetzliche Grundlage: § 24h und § 38 SGB V.
  • Voraussetzung: Keine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben übernehmen.
  • Dauer und Umfang der Leistung hängen vom medizinischen Bedarf ab.

Warum ist eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse sinnvoll?

Warum ist eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse sinnvoll?

Weil sie es ermöglicht, auch in gesundheitlich belastenden Situationen den Alltag zu bewältigen, ohne sich über die Finanzierung Sorgen zu machen.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Wie lange dauert die Genehmigung?

Je nach Krankenkasse 1–2 Wochen. In dringenden Fällen ist eine schnellere Bearbeitung möglich.


Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Situation Dauer der Unterstützung Kostenübernahme
Krankheit oder OP Bis zu 4 Wochen, verlängerbar 90 %, Eigenanteil 10 %
Schwangerschaft Solange medizinisch notwendig 100 %, keine Zuzahlung
Schwerwiegende Erkrankung Je nach Situation und ärztlicher Bescheinigung Teilweise oder vollständig
Pflegebedürftigkeit Dauerhaft bei Pflegegrad Teilweise über Pflege­ver­si­che­rung

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

 

Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine wertvolle Unterstützung in Lebenssituationen, in denen man den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kann. Typische Gründe sind eine frisch durchgeführte Operation, eine Risikoschwangerschaft oder eine akute Erkrankung. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 % der Kosten für eine anerkannte Haushaltshilfe, in bestimmten Fällen auch den vollen Betrag.

 

Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Aufgaben übernehmen kann. Zu den Tätigkeiten gehören je nach Bedarf das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege oder auch Kinderbetreuung. Die Bewilligung erfolgt in der Regel nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum und wie lange die Unterstützung benötigt wird.

 

In der Praxis können Versicherte die Haushaltshilfe selbst vorschlagen oder von der Krankenkasse eine Vermittlung erhalten. Viele Kassen arbeiten mit anerkannten Pflegediensten oder Haushaltshilfediensten zusammen, die direkt mit der Kasse abrechnen.


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


 

 

Vorteile

 

Nachteile

 

✅ Finanzielle Entlastung durch Kostenübernahme

❌ Eigenanteil von 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag)

✅ Unterstützung im Alltag während Krankheit oder Schwangerschaft ❌ Antragstellung kann bürokratisch sein
✅ Keine Zuzahlung nach Entbindung ❌ Genehmigung abhängig von Krankenkasse und ärztlicher Begründung
✅ Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse möglich ❌ Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen medizinisch notwendig sein

Experten-Tipp

 

"💡Viele Versicherte wissen nicht, dass Krankenkassen auch über den Standardzeitraum hinaus Haushaltshilfen genehmigen – besonders bei schweren Erkrankungen oder nach einer OP. Eine detaillierte ärztliche Bescheinigung erhöht die Chancen auf eine Verlängerung.“

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


Praxisbeispiele – So wird der Entlastungsbetrag Haushaltshilfe genutzt

Beispiel 

 Frau Meier (34) musste sich einer Knieoperation unterziehen. Da sie sich nicht selbst versorgen konnte, stellte sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe. Mit einer ärztlichen Bescheinigung wurde ihr Antrag für vier Wochen genehmigt. Die Haushaltshilfe übernahm Einkäufe, Kochen und Reinigen – so konnte sich Frau Meier vollständig auf ihre Genesung konzentrieren.


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

Haushaltshilfe

 


 

 

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Wir beraten Sie kostenlos

Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.

 

Jetzt in 3 Schritten anfragen!                    02528-9296881 


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung und müssen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

 

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Nein, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil.

 

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Ein Widerspruch kann sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie dabei!

 

Kann ich mir meine Haushaltshilfe selbst aussuchen?

Ja, wenn Sie bereits eine Person haben, die diese Aufgaben übernehmen kann, können Sie die Erstattung der Kosten beantragen.

 

Gibt es eine Altersgrenze für den Anspruch?

Nein, der Anspruch gilt unabhängig vom Alter – entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit.


Fazit – Haushaltshilfe über die Krankenkasse clever nutzen

 

Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine oft unterschätzte Leistung, die gerade in Krisenzeiten eine große Entlastung bietet. Ob nach einer OP, während einer schwierigen Schwangerschaft oder bei akuter Krankheit – die Krankenkasse kann den größten Teil der Kosten übernehmen und so dafür sorgen, dass der Alltag reibungslos weiterläuft. Wer frühzeitig einen Antrag stellt, die ärztliche Bescheinigung präzise formulieren lässt und ggf. Verlängerungen beantragt, kann diese Unterstützung optimal ausschöpfen.


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von Tanja – zuletzt aktualisiert am 11.8.2025

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