Der Entlastungsbetrag bei der Haushaltshilfe ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte, anerkannt erbrachte Leistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 125 €.
Wichtig zu wissen:
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Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Vorlage von Rechnungen oder durch Direktabrechnung mit einem anerkannten Anbieter erstattet.
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Private, nicht anerkannte Helfer können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
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Die Leistung ist nicht für medizinische Behandlungspflege gedacht, sondern ausschließlich für Unterstützung im Haushalt und Alltag.