hier anfragen
direkt zum Seiteninhalt

Persönlich & kostenfrei beraten lassen

Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung? Rufen Sie uns einfach zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser freundliches Team von Haushaltshilfe24 ist für Sie da - unverbindlich, kostenlos und ganz persönlich.

Kontaktbild
Ihre Ansprechpartner

Alltagshilfe & Entlastungsleistungen

in Ahlen, Hamm & Umgebung

Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag von 125 € monatlich – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.


 

Unterstützung, die Ihnen zusteht

 

Haben Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad (1 bis 5)? Dann stellt Ihnen Ihre Pflegekasse jeden Monat 125 € für Entlastungsleistungen zur Verfügung. Dieses Geld ist zweckgebunden und verfällt, wenn es nicht genutzt wird. Wir von Haushaltshilfe 24 sind Ihr anerkannter Partner nach Landesrecht NRW (§ 45a SGB XI) und helfen Ihnen dabei, dieses Budget sinnvoll für mehr Lebensqualität einzusetzen.

Jetzt kontaktieren!

 

Haushaltshilfe


Das Wichtigste in Kürze

  • 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote
  • Anspruch für Pflegegrad 1 bis 5
  • Keine Eigenbeteiligung erforderlich
  • Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden
  • Kombination mit anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen möglich

Was genau ist der Entlastungsbetrag bei der Haushaltshilfe?

Was genau ist der Entlastungsbetrag bei der Haushaltshilfe?

Unsere geschulten Alltagsbegleiter unterstützen Sie genau dort, wo Hilfe benötigt wird:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, Fensterputzen oder Wäschepflege.

  • Einkaufsservice & Botengänge: Wir erledigen Ihre Wocheneinkäufe oder begleiten Sie zur Apotheke und zur Post.

  • Begleitung im Alltag: Wir begleiten Sie zu Arztterminen, Behörden oder machen gemeinsam einen Spaziergang an der frischen Luft.

  • Gesellschaft & Aktivierung: Gemeinsames Kochen, Vorlesen oder einfach ein nettes Gespräch bei einer Tasse Kaffee.

Das „Sorglos-Prinzip“: Abrechnung & Bürokratie

Das „Sorglos-Prinzip“: Abrechnung & Bürokratie

Viele Senioren und Angehörige scheuen den Papierkram. Bei uns müssen Sie sich um nichts kümmern:

  1. Anerkannter Dienstleister: Wir erfüllen alle Voraussetzungen für die Abrechnung nach § 45a SGB XI.

  2. Direktabrechnung: Wir senden unsere Leistungsnachweise direkt an Ihre Pflegekasse (AOK, TK, Barmer, DAK etc.).

  3. Keine Vorkasse: Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht selbst bezahlen und später einreichen – wir regeln das für Sie.


Entlastungsbetrag nutzen: 125 € monatlich für Ihre Haushaltshilfe

 

Viele Pflegebedürftige und Angehörige verschenken wertvolles Geld, weil sie ihren Anspruch nicht kennen: Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI ist eine feste Leistung der Pflege­ver­si­che­rung. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen jedem Betroffenen monatlich 125 € zur Verfügung.

Dieses Budget ist zweckgebunden und ideal für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Alltagsbegleitung. Ob das Reinigen der Wohnung, das Waschen der Wäsche, Einkäufe oder die Begleitung zu Arztterminen – das Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu Hause so lange wie möglich zu erhalten und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

Wichtig: Abrechnung nur über anerkannte Anbieter

Im Gegensatz zum Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag Haushaltshilfe nicht als Barbetrag ausgezahlt. Die Erstattung erfolgt ausschließlich für Leistungen durch zugelassene Anbieter wie Haushaltshilfe 24.

  • Ihr Vorteil bei uns: Wir sind ein nach Landesrecht NRW anerkannter Dienstleister.

  • Kein Papierkram: Wir rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten und keine Rechnungen mühsam einreichen.

  • Hinweis: Private Nachbarschaftshelfer oder nicht zertifizierte Firmen können diesen Betrag in der Regel nicht direkt mit der Kasse verrechnen.

Perfekt kombinierbar für maximale Unterstützung

Ein entscheidender Pluspunkt: Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzliches Budget. Er kann problemlos mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Verhinderungspflege kombiniert werden. So erweitern Sie Ihren Spielraum für Hilfe im Alltag erheblich, ohne dass Ihnen zusätzliche private Kosten entstehen. Nicht genutzte Beträge können zudem in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden – wir prüfen gerne für Sie, wie hoch Ihr aktuelles Guthaben bei der Pflegekasse ist!


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


Vorteile

Nachteile

✅ Monatlich 125 € zusätzliche Unterstützung ohne Eigenanteil

❌ Nicht für medizinische Pflege nutzbar

 ✅ Flexible Nutzung für viele haushaltsnahe Tätigkeiten

❌ Muss mit anerkannten Dienstleistern abgerechnet werden

 ✅ Kombination mit anderen Pflegeleistungen möglich

❌ Nicht genutzte Beträge verfallen nach einer Frist

✅ Hilft, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben  

 


Experten-Tipp

 

"💡 Wussten Sie schon? Nicht genutzte Entlastungsbeträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wenn Sie also letztes Jahr wenig Hilfe beansprucht haben, steht Ihnen oft ein größeres Budget zur Verfügung. Wir prüfen gerne kostenlos für Sie, wie hoch Ihr aktueller Anspruch ist!"

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


Praxisbeispiele – So profitieren unsere Kunden vom Entlastungsbetrag

 

Beispiel 1: Selbstständigkeit erhalten – Frau Lehmann (82 Jahre, Ahlen)

Frau Lehmann lebt allein und möchte so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung bleiben. Da ihr das Staubsaugen und die Fensterreinigung zunehmend schwerfallen, nutzt sie ihren Entlastungsbetrag von 125 €.

  • Unsere Hilfe: Zweimal im Monat kommt eine feste Alltagsbegleiterin von Haushaltshilfe 24 zur Grundreinigung und zum gemeinsamen Wocheneinkauf.
  • Ihr Vorteil: Frau Lehmann bleibt unabhängig und schont ihre Rente, da wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

 

Beispiel 2: Entlastung für Angehörige – Herr Maier (Pflegegrad 2, Hamm)

Herr Maier wird von seiner berufstätigen Tochter liebevoll versorgt. Um die Tochter im stressigen Alltag zu entlasten, übernimmt unser Team wichtige Aufgaben im Haushalt.

  • Unsere Hilfe: Einmal wöchentlich unterstützen wir bei der Wäschepflege (Waschen & Bügeln) und sorgen für Ordnung in der Küche.
  • Ihr Vorteil: Die Tochter gewinnt wertvolle Zeit für die gemeinsame Freizeit mit ihrem Vater, während die Kosten vollständig über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI gedeckt sind.

 

Beispiel 3: Später Einstieg, volle Hilfe – Frau Keller (Pflegegrad 3, Beckum)

Frau Keller wusste zunächst nicht, dass ihr seit der Einstufung in Pflegegrad 3 monatlich 125 € zustehen. Nach unserer kostenlosen Beratung stellte sie fest, dass sich über die Monate ein Anspruchsguthaben angesammelt hatte.

  • Unsere Hilfe: Frau Keller engagierte eine unserer anerkannten Haushaltshilfen, die sie nun regelmäßig zu Arztterminen und Behördengängen begleitet sowie die Wohnung sauber hält.
  • Ihr Vorteil: Durch die Nutzung des angesammelten Budgets konnte sie in den ersten Monaten sogar eine intensivere Unterstützung in Anspruch nehmen, ohne einen Cent zuzuzahlen.

Schritt für Schritt zu Ihrer kostenfreien Alltagshilfe

  • Anspruch prüfen (Pflegegrad vorhanden?) Sobald ein Pflegegrad (1–5) vorliegt, haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI. Gerne prüfen wir für Sie, ab wann Ihr Anspruch gilt.

  • Zugelassenen Partner wählen Wichtig: Die Pflegekasse zahlt nur bei anerkannten Dienstleistern. Als zertifizierter Anbieter in NRW erfüllt Haushaltshilfe 24 alle rechtlichen Voraussetzungen für eine direkte Erstattung.

  • Individuelle Leistungen festlegen Wir besprechen gemeinsam, welche Aufgaben Ihnen am meisten helfen: Ob wöchentliche Reinigung, Fensterputzen, Einkaufen oder die Begleitung zum Arzt – wir passen uns Ihrem Alltag an.

  • Antragstellung leicht gemacht Sie müssen keinen komplizierten Antrag alleine ausfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Pflegekasse (AOK, TK, Barmer etc.) und klären die Kostenübernahme vorab.

  • Entspannte Abrechnung (Keine Vorkasse) Sie müssen keine Rechnungen sammeln oder Geld auslegen. Wir rechnen im Rahmen des Budgets direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie behalten den Kopf frei für die wichtigen Dinge im Leben.


 

 

 

 

 

Kreis Warendorf

 

 

Ihr lokaler Partner: Im Kreis Warendorf, Hamm & Münsterland für Sie da!

Haushaltshilfe 24 ist tief in der Region verwurzelt. Wir unterstützen Senioren und Familien direkt vor Ort in Ahlen, Hamm, Beckum, Warendorf und den umliegenden Gemeinden. Unser Ziel ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Volle Entlastung – Auch bei der Abrechnung: Wir wissen, wie belastend Papierkram sein kann. Deshalb gilt bei uns:

  • Direkte Abrechnung: Wir verrechnen unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse, Krankenkasse oder anderen Kostenträgern.
  • Kein Aufwand für Sie: Sie müssen keine Rechnungen einreichen, keine Formulare wälzen und nicht in Vorkasse treten.
  • Transparenz: Wir behalten für Sie den Überblick über Ihr Budget (z. B. den Entlastungsbetrag), damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

 

 

 

 

Haushaltshilfe

 

 

Kostenlose Fachberatung: Sichern Sie sich Ihre Unterstützung

Warten Sie nicht, bis Ihr Budget verfällt. In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch klären wir alles für Sie:

  • Anspruchs-Check: Wir prüfen sofort, ob Sie den Entlastungsbetrag von 125 € oder andere Leistungen (wie Verhinderungspflege) nutzen können.
  • Individuelle Planung: Wir erörtern gemeinsam, wie wir Sie im Alltag am besten entlasten können – sei es im Haushalt, beim Einkauf oder durch Begleitung.
  • Kostenfreie Umsetzung: Wir zeigen Ihnen den Weg zur 100% kostenfreien Unterstützung ohne Vorkasse und ohne Papierkram für Sie.

 

Jetzt in 3 Schritten anfragen!                    02528-9296881 


FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Was genau kann ich mit den 125 € Entlastungsbetrag bezahlen?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für anerkannte Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören bei Haushaltshilfe 24 die Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege sowie die Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergänge. Eine Auszahlung als Bargeld ist gesetzlich nicht möglich.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht jeden Monat nutze?

Nein, nicht sofort. Nicht genutzte Beträge werden in den nächsten Monat übertragen. Sie können das Guthaben sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Danach verfällt der Anspruch für das vergangene Jahr. Tipp: Wir prüfen gerne kostenlos für Sie, wie viel angespartes Guthaben Ihnen aktuell noch zur Verfügung steht!

 Muss ich die Haushaltshilfe erst selbst bezahlen und dann einreichen?

Bei vielen Anbietern ja – bei uns nein. Wir bieten Ihnen die Direktabrechnung mit der Pflegekasse an. Das bedeutet: Wir senden die Rechnung direkt an Ihre Kasse (z. B. AOK, TK, Barmer), und Sie müssen nicht in Vorkasse treten. Das schont Ihren Geldbeutel und erspart Ihnen den Papierkram.

Kann ich den Entlastungsbetrag auch nutzen, wenn ich bereits Pflegegeld erhalte?

Ja, absolut! Der Entlastungsbetrag ist eine Zusatzleistung. Er wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und führt nicht zu Kürzungen anderer Leistungen. Er steht jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) zusätzlich zur Verfügung, um die häusliche Situation zu stabilisieren.

Kann ich auch eine private Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlen?

In der Regel nicht direkt. Die Pflegekassen erstatten die Kosten nur, wenn der Dienstleister nach Landesrecht NRW zertifiziert ist. Als anerkannter Anbieter erfüllen wir alle rechtlichen Voraussetzungen, sodass die Kostenübernahme durch die Kasse garantiert ist.


Fazit: 125 € Entlastungsbetrag – Kleine Hilfe, große Wirkung

 

Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI ist weit mehr als nur eine finanzielle Position im Bescheid der Pflegekasse: Er ist Ihr Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden. Mit 125 € monatlich sichern Sie sich professionelle Hilfe im Haushalt, die Ihnen den Rücken freihält und pflegende Angehörige spürbar entlastet.

Verschenken Sie kein Geld: Da der Betrag zweckgebunden ist und bei Nichtnutzung verfällt, ist es wichtig, den Anspruch aktiv geltend zu machen. Wir von Haushaltshilfe 24 nehmen Ihnen dabei die gesamte Last ab – von der ersten Beratung bis zur Direktabrechnung mit der Pflegekasse.

Werden Sie jetzt aktiv für mehr Lebensqualität und Sicherheit im Alltag. Mit unserer Unterstützung im Kreis Warendorf und Hamm wird die Haushaltshilfe für Sie nicht nur bezahlbar, sondern komplett stressfrei.


Da müssen Sie hin:


von Tanja – zuletzt aktualisiert am 5.8.2025

Impressum · Datenschutz · Beschwerden · Cookies · Kostenlose Hilfsmittel · Kostenloser Hausnotruf · Sponsoring · Partner · Karriere
Haushaltshilfe 24 108 Bewertungen auf ProvenExpert.com