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Entlastungsbetrag Haushaltshilfe


 

Haushaltshilfe und der Entlastungsbetrag – So funktioniert die Unterstützung

 

Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass ihnen mit dem Entlastungsbetrag Haushaltshilfe eine wertvolle finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht. Monatlich stellt die Pflege­ver­si­che­rung 125 € bereit, die für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote genutzt werden können. Das Besondere: Der Betrag ist für alle Pflegegrade (1 bis 5) verfügbar – unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt.

Eine Haushaltshilfe kann im Alltag eine enorme Entlastung bieten. Gerade wenn körperliche Einschränkungen oder gesundheitliche Probleme es erschweren, den Haushalt selbstständig zu führen, sorgt die Kombination aus Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag dafür, dass Pflegebedürftige länger in den eigenen vier Wänden bleiben können. Viele Betroffene lassen diese Leistung jedoch ungenutzt – oft aus Unwissenheit oder weil sie die Antragstellung als kompliziert empfinden. Dabei ist die Beantragung unkomplizierter, als viele denken.

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Haushaltshilfe


Das Wichtigste in Kürze

  • 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote
  • Anspruch für Pflegegrad 1 bis 5
  • Keine Eigenbeteiligung erforderlich
  • Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden
  • Kombination mit anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen möglich

Was genau ist der Entlastungsbetrag bei der Haushaltshilfe?

Was genau ist der Entlastungsbetrag bei der Haushaltshilfe?

Der Entlastungsbetrag bei der Haushaltshilfe ist eine zweckgebundene Leistung der Pflege­ver­si­che­rung. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte, anerkannt erbrachte Leistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 125 €.

 

Wichtig zu wissen:

  • Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Vorlage von Rechnungen oder durch Direktabrechnung mit einem anerkannten Anbieter erstattet.

  • Private, nicht anerkannte Helfer können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

  • Die Leistung ist nicht für medizinische Behandlungspflege gedacht, sondern ausschließlich für Unterstützung im Haushalt und Alltag.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag genutzt werden?

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag soll den Alltag der Angehörigen etwas unterstützen. Ob Hilfe beim Einkaufen, Kinderbetreuung, die Begleitung bei Arztbesuchen oder zum Beispiel Friedhofs-Spaziergänge. Nach Absprache ist vieles möglich.

Hier eine Übersicht der Leistungen:

  • Nachbarschaftshilfe
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (für Pflegeperson & Pflegebedürftigen)

Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag

Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe haben. Der sogenannte Entlastungsbetrag Haushaltshilfe ist eine Leistung der Pflege­ver­si­che­rung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Monatlich stehen hierfür 125 € zur Verfügung, die zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote eingesetzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel das Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Einkäufe erledigen oder die Begleitung zu Arztterminen. Ziel dieser Leistung ist es, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.

 

Im Gegensatz zu anderen Pflegeleistungen wird der Entlastungsbetrag Haushaltshilfe nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern nur für anerkannte Dienstleistungen erstattet. Das bedeutet, dass die Haushaltshilfe von einem zugelassenen Anbieter erbracht werden muss. Dieser kann entweder direkt mit der Pflegekasse abrechnen oder eine Rechnung ausstellen, die anschließend bei der Pflegekasse eingereicht wird. Private Helfer, die nicht offiziell zugelassen sind, können in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

 

Ein großer Vorteil: Der Entlastungsbetrag kann mit anderen Leistungen kombiniert werden. Wer zum Beispiel bereits Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhält, kann zusätzlich den Entlastungsbetrag Haushaltshilfe nutzen. So lässt sich die Unterstützung im Alltag deutlich verbessern, ohne dass zusätzliche Kosten für den Pflegebedürftigen entstehen.


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult

Wir helfen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


Vorteile

Nachteile

✅ Monatlich 125 € zusätzliche Unterstützung ohne Eigenanteil

❌ Nicht für medizinische Pflege nutzbar

 ✅ Flexible Nutzung für viele haushaltsnahe Tätigkeiten

❌ Muss mit anerkannten Dienstleistern abgerechnet werden

 ✅ Kombination mit anderen Pflegeleistungen möglich

❌ Nicht genutzte Beträge verfallen nach einer Frist

✅ Hilft, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben  

 


Experten-Tipp

 

"💡 Viele Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag nicht vollständig. Es lohnt sich, frühzeitig eine Haushaltshilfe zu organisieren, um die Beträge nicht verfallen zu lassen."

Tanja

Tanja Weischenberg - Teamleitung - 


Praxisbeispiele – So wird der Entlastungsbetrag Haushaltshilfe genutzt

Beispiel 1 – Frau Lehmann (80 Jahre)

 Frau Lehmann lebt allein und hat zunehmend Schwierigkeiten bei der Hausarbeit. Sie nutzt den Entlastungsbetrag Haushaltshilfe, um zweimal pro Monat Unterstützung beim Reinigen und Einkaufen zu erhalten. Dadurch bleibt sie selbstständig und muss keine teuren privaten Haushaltshilfen bezahlen.

 

Beispiel 2 – Herr Maier (Pflegegrad 2)

 Herr Maier lebt mit seiner Tochter zusammen, die berufstätig ist. Damit sie entlastet wird, kommt einmal wöchentlich eine Haushaltshilfe, die wäscht, bügelt und kleinere Reparaturen im Haushalt übernimmt. Die Kosten werden komplett über den Entlastungsbetrag gedeckt.

 

Beispiel 3 – Frau Keller (Pflegegrad 3)

 Frau Keller wusste zunächst gar nicht, dass ihr der Entlastungsbetrag zusteht. Nach einer Beratung engagierte sie eine anerkannte Haushaltshilfe, die sie zu Arztterminen begleitet und beim Wocheneinkauf hilft.


Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag Haushaltshilfe optimal

  1. Anspruch prüfen

    → Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

  2. Geeigneten Dienstleister finden

    → Achten Sie darauf, dass dieser von der Pflegekasse anerkannt ist.

  3. Leistungen planen

    → Überlegen Sie, welche Aufgaben die Haushaltshilfe übernehmen soll.

  4. Antrag stellen

    → Beantragen Sie die Nutzung des Entlastungsbetrags bei der Pflegekasse.

  5. Regelmäßig abrechnen

    → Monatlich oder quartalsweise Rechnungen einreichen, um den Überblick zu behalten.


 

Kreis Warendorf

 

 

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Die entstandenen Kosten rechnen wir direkt mit den Kostenträgern ab, sodass Sie nichts damit zu tun haben!


 

 

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Warum lohnt es sich, den Entlastungsbetrag Haushaltshilfe zu nutzen?

Viele Pflegebedürftige lassen die ihnen zustehende Unterstützung ungenutzt. Die 125 € monatlich können helfen, länger selbstständig zu bleiben und Angehörige zu entlasten.

Wie kann ich den Entlastungsbetrag konkret nutzen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote – solange diese von einem anerkannten Anbieter erbracht werden.

 Muss ich Eigenanteile zahlen?

Nein, solange die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags bleiben.


Fazit – ein kleiner Betrag mit großer Wirkung

 

Der Entlastungsbetrag Haushaltshilfe ist eine einfache und zugleich wirkungsvolle Möglichkeit, Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten. Mit 125 € monatlich lassen sich viele haushaltsnahe Dienstleistungen finanzieren, die sonst privat bezahlt werden müssten. Entscheidend ist, den Betrag aktiv zu nutzen, statt ihn ungenutzt verfallen zu lassen. Wer frühzeitig plant und eine geeignete Haushaltshilfe beauftragt, profitiert von mehr Selbstständigkeit, weniger Belastung und einer besseren Lebensqualität.


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von Tanja – zuletzt aktualisiert am 5.8.2025

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